Arbeitspapier der Arbeitsgruppe

"Studienplanreform"

letzter Stand: 22. Juni 1998

 

Inhaltsverzeichnis

 

1. Rahmenbedingungen der Studienreform *

1.1. Gesetzliche Rahmenbedingungen *

1.2. Organisatorische Rahmenbedingungen *

1.3. Personelle Rahmenbedingungen *

1.4. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen *

2. Positionierung der WU *

3. Qualifikationsprofil von WU-AbsolventInnen *

4. Studienabschnitte, Studiendauer, Pflichtfächer, Lehrveranstaltungen, Prüfungen *

4.1 Eingangsvoraussetzungen *

4.2 Erster Studienabschnitt *

4.2.1 Eingangsphase *

4.2.2 Fortsetzung des ersten Studienabschnitts *

4.3 Zweiter Studienabschnitt *

4.4 Anmerkung zu den Sprachen bzw. der Positionierung von "Handelswissenschaft" *

 

 

1. Rahmenbedingungen der Studienreform

1.1. Gesetzliche Rahmenbedingungen

Der freie Zugang zur Universität als Kernbestand der österreichischen Bildungspolitik impliziert eine große Zahl an Studierenden mit heterogenen Eingangsvoraussetzungen, Erwartungen und Motivationen in Bezug auf das Studium, welche die WU am effizientesten über Prüfungsmechanismen und nur eingeschränkt über andere Maßnahmen wie Festlegung von Ausbildungsschwerpunkten oder Selbstpräsentation steuern kann. Das gebührenfreie Studium stellt zwar die prinzipielle Finanzierungsnotwendigkeit durch die öffentliche Hand außer Frage, wobei jedoch die Kostenverantwortlichkeit zunehmend auf die Universitäten verlagert wird. Unter diesen Vorzeichen ist in den kommenden Jahren auch weder eine Ausweitung des Gesamtbudgets der WU, noch eine Erweiterung des Stellenplans realistisch.

 

Der Bildungsauftrag gemäß § 2 UniStG ist so zu verstehen, daß die WU im Rahmen des Qualifikationsprofils jene beruflichen Tätigkeiten zu identifizieren hat, für die Absolvent/inn/en ausgebildet werden, und daß sich daraus ableitet, welche die grundlegenden wissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden sind, die für diese Tätigkeiten erforderlich sind. Die faktisch gegebenen Einflußmöglichkeiten von Staat, Interessenvertretungen und Wirtschaft durch Zuweisung von finanziellen Mitteln und Aufnahme von Absolvent/inn/en werden durch die Verfahrensbestimmungen des UniStG über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Studienplangestaltung institutionalisiert.

 

Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Studienrichtungen und Stundenrahmen lassen der WU großen Gestaltungsspielraum. Die Reduktion des Stundenrahmens (max. 125 Stunden) scheint zunächst erhebliche Kürzungen des Pflicht-Curriculums notwendig zu machen, kann aber möglicherweise durch neue intensivere Formen der Wissensvermittlung kompensiert werden.

 

Der Auftrag zur Berücksichtigung der nationalen und internationalen Mobilität der Studierenden bildet eine Schranke gegen ausgeprägte Abschottung, darf aber nicht verhindern, daß die WU im nationalen und internationalen Konkurrenzumfeld ein eigenständiges Profil entwickelt.

 

1.2. Organisatorische Rahmenbedingungen

Die Entwicklung der WU seit der Universitätsreform von 1975 hat zum Entstehen einer stark dezentralisierten Instituts- bzw. Abteilungsgliederung mit mehrheitlich kleinen akademischen Einheiten geführt, die auf einer organisatorisch übergeordneten Ebene in Fachbereiche zusammengefaßt sind. Die Zugehörigkeit mancher Institute zu Fachbereichen ist aus der Entwicklung der jeweiligen Wissenschaftsdisziplin nicht immer erklärbar. Zwischenzeitliche Bemühungen um die Zusammenlegung von kleineren Ordinariaten zu Großinstituten haben unbefriedigende Ergebnisse erbracht. Weiters sind auf institutioneller wie auf persönlicher Ebene gewachsene Kooperations- wie auch Abgrenzungstraditionen vorhanden, die eine Studienreform in positiver wie negativer Hinsicht beeinflussen können.

 

Wie jede österreichische Universität ist auch die WU in Kurien gegliedert. Für die Akzeptanz eines Studienreformvorschlags ist dies ein ganz entscheidender Faktor. Das gleiche gilt für die institutionalisierten und informellen Beziehungen der WU zu Interessenvertretungen und Sponsoren, deren Mitsprache in universitätspolitischen Fragen in Zukunft eher zu- als abnehmen wird und deren finanzielle Beiträge zum Universitätsbudget angesichts der Haushaltspolitik der öffentlichen Hand eine nicht zu vernachlässigende Komponente der Uni-Finanzierung darstellen dürften.

 

Als Pluspunkt ist hingegen die Ausstattung der WU mit Computerressourcen und die weitgehende Integration aller Universitätsangehörigen in das Internet anzusehen. Die WU hat hier bereits frühzeitig Akzente gesetzt und liegt in diesem Bereich weit vor vergleichbaren Einrichtungen.

 

1.3. Personelle Rahmenbedingungen

Bei der Konzeption neuer Studienpläne ist auf die vorhandene Personalstruktur und die vielfältigen Qualifikationsprofile Bedacht zu nehmen: UniversitätslehrerInnen sind von ihrem Anforderungsprofil und Selbstverständnis sowohl WissenschaftlerInnen als auch Lehrende. Darüber hinaus ist die Vielfalt an inhaltlichen Ausrichtungen und methodischen Zugänge als Vorteil zu sehen, der auch im Rahmen der Studienplangestaltung genutzt werden sollte. Seitens der Studierenden gilt es die Heterogenität der Eingangsvoraussetzungen (z.B. berufsbildende oder allgemeinbildende Schule) und die Erwartungslagen an ein betriebswirtschaftliches Studium (z.B. konkretes Berufsbild) zu berücksichtigen.

 

1.4. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Der derzeitige gesellschaftliche Primat der Ökonomie macht auch vor den Universitäten nicht halt. Vorgaben wie "Effizienz" und "Rationalisierung", "Studieren in Minimalzeit" statt der Betonung von "Bildung als Wert an sich" und "Studium als Lebensphase" setzen Universitäten unter einen neuen Legitimationsdruck. Die Wirtschaftsuniversität weist einen stärkeren Einfluß der Wirtschaft auf als andere Universitäten, da sie für die Wirtschaft ausbildet und einen größeren Anteil von Sponsoren aus der Wirtschaft aufweist.

 

Die Konkurrenz mit anderen Universitäten verlangt von der Wirtschaftsuniversität einen Spagat zwischen zwei konträren Anforderungen: Einerseits Studenten anzuziehen und als Massenuniversität zu funktionieren, anderseits Spitzenleistungen im Bereich der Forschung zu bringen. Hinzu kommt die internationale Dimension, die diesen Konkurrenzdruck noch verstärkt.

 

Die AkademikerInnenausbildung erfolgt unter Rahmenbedingungen, die durch die spezifische Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsstruktur Österreichs gekennzeichnet sind, insbesondere ein relativ geringer AkademikerInnenbedarf und ein relativ großer Anteil von Klein- und Mittelbetrieben.

 

Das hohe Tempo, in dem wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen heute stattfinden, schafft neue Unsicherheiten. Einerseits veraltet Wissen schneller, anderseits sind die Lage am Arbeitsmarkt und das benötigte Qualifikationsprofil der AbsolvenInnen immer schwerer prognostizierbar. Während die Wirtschaft kurzfristig orientiert ist und Praxisorientierung für einen existierenden Arbeitsmarkt fordert, muß die Universität langfristig orientiert sein und für einen zukünftigen (vermuteten) Arbeitsmarkt ausbilden. Sie muß sich dabei auch von Fachhochschulen abgrenzen, die AbsolventInnen mit mehr Praxis, aber weniger Flexibilität und langfristig verwertbaren Kenntnissen ausbilden. Dies unter dem Konkurrenzdruck der Bezahlung, da die Fachhochschulen die Lehre deutlich höher entlohnen, als es für die Lehre an den Universitäten seit den Budgeteinsparungen der Fall ist.

 

 

2. Positionierung der WU

 

Die Arbeitsgruppe Studienreform möchte den Ergebnissen der Strategiereform keinesfalls vorgreifen. Es ist uns jedoch ein Anliegen, daß sich die im WU im Unterschied zu einer schulischen Ausbildung (enges Ausbildungsfeld, strikte Reglementierung, Kontrolle der Studierenden und Lehrenden, klassenbezogener Gruppenverband) als Universität positionieren soll. Dies bedeutet ein breites Bildungsangebot, eine größere Freiheit bei der Wahl der Studieninhalte, die Förderung der wissenschaftlichen Neugier und der Wissens- und Praxisreflexion und die wissenschaftsgeleitete Heranführung an gesellschaftliche und wirtschaftliche Themenbereiche. Die Lehr- und Lernprozesse sollen den Studierenden diese Position schrittweise näherbringen.

 

 

3. Qualifikationsprofil von WU-AbsolventInnen

 

Aufgabe der WU ist es, kompetente EntscheidungsträgerInnen im wirtschaftlichen Bereich wissenschaftlich auszubilden. Sie müssen über die Fähigkeit verfügen, komplexe reale Probleme aus verschiedenen Blickwinkeln zu analysieren und jeweils problemadäquate Lösungswege zu finden. Insbesondere sind folgende Qualifikationen unerläßlich:

 

  1. Fundiertes Grundlagen- und Zusammenhangswissen in den einzelnen wirtschafts-, rechts- und sozialwissenschaftlichen Teildisziplinen;
  2. Verknüpfung und Reflexion der in den einzelnen Teilbereichen erworbenen Wissensinhalte;
  3. Handlungskompetenz in den verschiedenen betriebswirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen;
  4. Soziale und kommunikative Kompetenz.

 

Im Zusammenhang mit der Vermittlung dieser Qualifikationen ist von drei Dimensionen des Wissensbegriffes auszugehen:

 

1. Wissen über Fakten, Zusammenhänge und die Generierung dieses Wissens (inhaltliche Dimension)

Da die Halbwertszeit des Spezialwissens immer kürzer wird, ist damit zu rechnen, daß Lehrinhalte immer schneller veralten. In einer modernen, dynamischen Gesellschaft haben StudienabsolventInnen die Aufgabe, den sich rasch wandelnden Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Da sie - und die Lehrenden - nicht mehr sicher sein können, daß das Gelernte auch tatsächlich noch den neuesten Stand der "Technik" reflektiert, greift eine Ausrichtung allein auf fachspezifische Inhalte zu kurz. Andererseits sind aber fachspezifische Inhalte unverzichtbar, weil sie sowohl für die Entwicklung komplexer, vernetzter und fächerübergreifender Wissensstrukturen als auch für neues, weiterführendes Lernen erforderlich sind. Der Frage, wie Wissen generiert wird, kommt besondere Bedeutung zu, zumal es immer mehr auch um das "Lernen lernen" geht.

 

2. Die Fähigkeit, dieses Wissen zu begründen und kritisch zu hinterfragen

Zum Wissen gehört es, sich den Stoff erstens anzueignen und ihn zweitens kritisch zu reflektieren, in Frage zu stellen. Diese zweite Ebene, sozusagen aus der Metaperspektive das Gelernte zu betrachten und in Frage zu stellen, muß bei der Ausbildung inkludiert sein, da sie in einer sich rasch verändernden Umwelt immer wichtiger wird. Deshalb ist es nötig, Grundmuster des Denkens und die Möglichkeit, Denkmuster gegeneinander abzuwägen, zu erlernen. Überdies ist darauf Wert zu legen, daß das Curriculum solche Bildungsinhalte enthält, die der reflexiven Aufarbeitung der ökonomischen und sozialen Realitäten dienen.

 

 

3. Die Fähigkeit, dieses Wissen in konkreten Situationen anzuwenden

Das Wissen über Sachverhalte ist noch nicht mit Handlungskompetenz und Entscheidungsfähigkeit gleichzusetzen. Letzteres setzt vielmehr voraus, daß die AbsolventInnen auch in der Lage sind, das erworbene Wissen in konkreten Entscheidungssituationen anzuwenden.

 

Da Qualifikationen nur bedingt aus dem bestehenden Arbeitsmarkt abgeleitet werden können, sollte das Qualifikationsprofil den Anforderungen einer sich rasch wandelnden Gesellschaft und Wirtschaft entsprechen. Innerhalb der Spannungsfelder von Wissenschafts- vs. Praxisorientierung, Spezialisierung vs. Generalistentum, Fach- vs. Problemorientierung usw. sollte das Studium an der WU (auch im Unterschied zu Fachhochschulen) durch eine Sowohl-Als-Auch-Strategie gekennzeichnet sein. Dies meint keinen wissenschaftlichen Bauchladen, sondern eine zusammenhängende Vielfalt. Konkret sollte das Qualifikationsprofil jeweils beide Seiten einer Dimension beinhalten:

 

 

 

4. Studienabschnitte, Studiendauer, Pflichtfächer, Lehrveranstaltungen, Prüfungen

 

Das Diplomstudium "Betriebswirtschaft" besteht aus einer Eingangsphase und zwei Studienabschnitten, die insgesamt 8 Semester dauern. Als Prüfungssystem soll einheitlich ein lehrveranstaltungsbezogenes Prüfungssystem (Credit Course System) eingeführt werden.

 

4.1 Eingangsvoraussetzungen

Der Maturastoff in den Fächern Buchhaltung, Kostenrechung, EDV, Mathematik und der gewählten Fremdsprache wird vorausgesetzt. Da es jedoch durch die unterschiedlichen Schultypen zu beträchtlichen Niveauunterschieden kommt, soll am Ende dieser Phase eine Eingangsprüfung abgelegt werden. Dazu werden Vorbereitungskurse angeboten, die nicht als Pflichtstunden gelten:

 

 

4.2 Erster Studienabschnitt

4.2.1 Eingangsphase

Die Einführungslehrveranstaltungen sollen einen Überblick über die Grundfragestellungen und die wissenschaftlichen Erklärungswege in den einzelnen Fachbereichen geben. Dabei liegt neben einer ersten Einführung in den jeweiligen Fachbereich auch ein Hauptaugenmerk auf die Einführung in wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen. Diese Phase umfaßt 9 Pflichtwochenstunden, und ist für das erste Semester vorgesehen:

 

Bei der Einführung soll noch nicht Detailwissen vermittelt werden, sondern eine Hilfestellung erfolgen, damit die nachfolgenden Ausbildungsblöcke verortet werden können. Grundfragestellungen z.B. im Block "Einführung in die BWL" könnten sein: "Was ist ein Betrieb / eine Organisation? Welche Erklärungsmodelle gibt es? Welche vertiefenden Bereiche gibt es - vor allem hier an der WU?..." Die Vermittlung solchen Überblickswissen erfordert unseres Erachtens, daß die Einführungsveranstaltungen von erfahrenen Lehrenden gehalten werden.

 

Der positive Abschluß dieser Eingangsphase ist Voraussetzung für alle übrigen Lehrveranstaltungen im 1. Studienabschnitt - einzig der Sprachenblock des 1. Abschnittes kann schon in diese Phase vorgezogen werden, da die Sprachenlehrveranstaltungen das Maturaniveau voraussetzen.

 

 

Art der Lehrveranstaltungen

Wie diese vorgeschlagene Stundenzahl sich auf Lehrveranstaltungstypen verteilt, ist noch nicht festgelegt worden. Da auch in der nächsten Zeit nicht mit einem sehr starken Rückgang der Zahl der StudienanfängerInnen in dieser Studienrichtung zu rechnen ist, wird eine völlige Loslösung von der Form der Vorlesungen kaum durchführbar sein. Dabei ist gerade bei den Einstiegsveranstaltungen darauf zu achten, daß es zu einer engen Verzahnung zwischen Vorlesungen und Proseminaren bzw. Übungen kommt, damit den Studierenden die Möglichkeit bleibt, die in der Vorlesung aufgetreten und dort nicht erörterbaren Probleme zu lösen. Jedenfalls soll ein tatsächlicher Besuch der Vorlesungen angestrebt werden, damit auch diese Stunden des reduzierten Gesamtstundenausmaßes sinnvoll verwendet werden.

 

Grundsätzlich ist zwischen Lehrveranstaltungen zu unterscheiden, die allgemeine Basiskenntnisse vermitteln und solchen, in denen dieses Wissen angewendet und vertieft werden soll. Die erste Form wird typischerweise als kolloquierte Vorlesung (in größeren Gruppen), die zweite als Übung/Proseminar (allenfalls in Tutoriumsform) angeboten werden. Es erscheint uns als wichtig, die zur Verfügung stehenden Stunden sehr intensiv zur Festigung der Wissensinhalte und in weiterer Folge zur Anwendung der Wisseninhalte auf verschiedenste Problemsituationen zu nützen. Neben der Tätigkeit erfahrener Lehrender ist gerade in der Einstiegsphase ein "Tutorial-system" eine sehr effektive und effiziente Lehr- und Lernform, da in Kleingruppen (Idealgröße 12, Maximalgröße 25 Personen) inhaltliche Fragen geklärt werden können, Anwendungssituationen (z.B. in Form von einfachen Fallstudien) erarbeitet werden können und außerdem im Gegensatz zu Großveranstaltungen der sozialen Integration der StudienanfängerInnen Rechnung getragen werden kann.

 

4.2.2 Fortsetzung des ersten Studienabschnitts

Diese Phase umfaßt 49 Pflichtwochenstunden, und es sind drei Semester (die Eingangsphase nicht mitgerechnet) dafür vorgesehen. Im ersten Studienabschnitt soll in folgenden Kernfächern der Grundstock an Wissen erworben werden, auf dem dann im 2. Studienabschnitt aufgebaut werden kann:

Wie sich diese vorgeschlagene Stundenzahl auf Lehrveranstaltungstypen verteilt, steht noch zur Diskussion. Im Übrigen gilt das bereits im Zusammenhang mit der Eingangsphase Gesagte.

 

 

4.3 Zweiter Studienabschnitt

 

Im zweiten Studienabschnitt soll in Spezialgebieten das Wissen vertieft werden. Dafür sind nach der bisherigen Gestaltung 54 Pflichtwochenstunden und vier Semester vorgesehen. Prinzipiell schlagen wir zwei Programmvarianten vor, zwischen denen die Studierenden wählen können:

 

  1. Standardprogramm:
  2. Die Studierenden belegen die im Studienplan festgelegten Stunden im vorgeschriebenen Ausmaß, wobei zwei spezielle Betriebswirtschaftslehren gewählt werden können.

    Die Variante ohne Integrationsfach ist für solche Studierenden vorgesehen, die sich nicht auf ein Kernfach konzentrieren möchten. Außerdem ist ein die Diplomarbeit begleitendes sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Methodenseminar vorgesehen.

     

     

     

  3. Integrationsvariante:

Zwei oder mehrere der im Standardprogramm vorgeschriebenen Fächerblöcke werden zu einem integrierten Kernfach zusammengefaßt. Die Einrichtung eines integrierten Kernfachs erfolgt über Antrag von fachzuständigen Universitätslehrern durch die Studienkomission, und diese legt fest, welche Fächerblöcke aus dem Standardprogramm durch das integrierte Kernfach ersetzt werden. Die Studierenden wählen aus den angebotenen integrierten Kernfächern aus und belegen zusätzlich die nicht von diesen abgedeckten Stunden.

 

Ein integriertes Kernfach entsteht somit durch die Kombination mehrerer Teilblöcke des zweiten Studienabschnitts. Dabei ist zu beachten, daß es alle denkbaren Kombinationsmöglichkeiten der Fachblöcke des Standardprogramms geben kann: z.B. SBWL 1 + 2 oder ABWL + Recht + Vw oder SBWL 1 + Wahlpflichtfach + VW usw.

Beispiele für solche Integrierten Kernfächer wären z.B.:

 

Es besteht die Möglichkeit, im integrierten Kernfach die Stunden anders auf die einzelnen Fächerblöcke aufzuteilen als in der Standardvariante.

 

In integrierten Kernfächern wird ein Teil des Mixes durch abgestimmte Lehrveranstaltungen abgedeckt. Attraktiv ist diese Variante in zweierlei Hinsicht:

 

 

 

4.4 Anmerkung zu den Sprachen bzw. der Positionierung von "Handelswissenschaft"

 

Handelswissenschaft ist in ähnlicher Form wie bisher, aber nicht als Studienrichtung, sondern als Studienzweig einzurichten, um das leidige Anrechnungsproblem zu lösen. Als Studienzweig kann sie sich aber formell nur im zweiten Abschnitt von der 'reinen' Betriebswirtschaft unterscheiden. Sie hat daher im ersten Abschnitt wie die Betriebswirtschaft (und die eventuell einzurichtenden weiteren Studienzweige) nur eine Fremdsprache, mit insgesamt 7 Stunden. Im zweiten Abschnitt unterscheidet sie sich von der Betriebswirtschaft dadurch, daß anstelle einer speziellen BWL (12 Std.) zwei Sprachen vorgesehen sind: eine "Kurzsprache" mit 8 Stunden (wie bisheriges Modul: PS 1: 2Std., PS2: 3 Std., plus insgesamt 3 Std. VO) und eine "Langsprache" mit 4 Stunden (PS 3 und Seminar), die auf einer Sprache aufbaut, in der bereits PS1 und PS2 absolviert wurden. Im Normalfall wird das die Sprache des ersten Abschnitts sein, das soll aber nicht verpflichtend sein. Es soll auch möglich sein, die "Langsprache" des zweiten Abschnitts auf die "Kurzsprache" des zweiten Abschnitts aufzubauen (kann in 4 Semestern absolviert werden).

 

Eine solche Regelung fördert solche Sprachen, die nicht an AHS/HAK gelernt wurden, da im ersten Abschnitt der zweisemestrige Intensivkurs vorgelagert werden kann. Dieser kann als freies Wahlfach angerechnet werden.

 

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, für die Sprachen die strengen Grenzen zwischen den Studienabschnitten weitgehend aufzuheben, sodaß Sprach-Veranstaltungen aus dem ersten Abschnitt in die Eingangsphase und aus dem zweiten Abschnitt in den ersten Abschnitt beliebig vorgezogen werden können, da die Sprachkompetenz durch erzwungene Pausen in der Ausbildung leidet.

 

Die Sprachen sind außerdem wie bisher sowohl in BW als auch in HW unter den Wahlpflichtfächern (6 Std.) vertreten.