Österreichischer Gewerkschaftsbund

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Bundessektion Hochschullehrer

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Wien am, 9. Mai 2001



Protokoll

des

Ordentlichen Bundessektiontages 2001

der Bundessektion Hochschullehrer

am 20. und 21. April 2001 in Wien


Ort: Universität für Angewandte Kunst, AKTSAAL (Altbau, 2. Stock)

Oskar Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien

Zeit: Freitag, 20. April, 10.40 Uhr - 18 Uhr

Samstag, 21. April, 10.00 Uhr - 14.40 Uhr


TAGESORDNUNG


Freitag, 20. April 2001

  1. Begrüßung und Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung

  2. Berichte der Bundessektionsleitung (Diskussion)

  3. Fraktionelle Beratungen

  4. Wahl der Bundessektionsleitung und der Erweiterten Bundessektionsleitung für den Zeitraum 2001 - 2005


Samstag, 21. April 2001

  1. Analyse des aktuellen Standes in den Dienstrechtsverhandlungen und der von der Regierung geplanten Organisationsreform (»Vollrechtsfähigkeit«)

  2. Beratung und Beschlussfassung über die eingebrachten Anträge und Resolutionen, Erarbeitung einer Rohskizze eines Arbeitsprogramms für die neue Bundessektionsleitung

  3. Allfälliges



Ad 1)

Der geschäftsführende Vorsitzende der BSL, Koll. Klaus Zelewitz, eröffnet die Sitzung um 10.40 Uhr und bedankt sich zunächst bei Koll. Sassik, Koll. Petsch und Frau Brenner für die Vorbereitung des Bundessektionstages.

Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.


Anwesend am Freitag, 20. April 2001: Zelewitz Klaus, Eisenmenger-Pelucha Andrea, Sassik Herbert, BOREK Johanna, Braunegg Gerhart, Bresgen Nikolaus, Call Ludwig, Dotter Franz, Flatscher Rony, Fussl Maximilian, Gabriel Harald, Gadler Hanspeter, Gröbner Peter, Hofstötter Rudolf, Hötzl Ernest, Imrich Wilfried, Jirovetz Leopold, Kdolsky Richard, Kofler Walter, Leidenmühler Franz, Lettner Herbert, Lexa Hans, Mehlmann Alexander, Meixner Wolfgang, Müller Werner,Ölschläger Harald, Ortner Norbert, Petsch Silke, Pfeil Walter, Reuther Tilmann, Riedmann Rudolf, Sauerzopf Franz, Schwarcz Andreas, Steiner Gert-Michael, Strasser Ingwald, Weinzierl Michael, Widmer Manuela


Anwesend am Samstag, 21. April 2001: Zelewitz Klaus, Eisenmenger-Pelucha Andrea, Sassik Herbert, Bresgen Nikolaus, Call Ludwig, Dotter Franz, Fussl Maximilian, Gadler Hanspeter, Rudolf Hofstötter, Hötzl Ernest, Kofler Walter, Leidenmühler Franz, Lettner Herbert, Lexa Hans, Mehlmann Alexander, Meixner Wolfgang, Müller Werner, Ölschläger Harald, Ortner Norbert, Petsch Silke, Pfeil Walter, Riedmann Rudolf, Sauerzopf Franz, Schwarcz Andreas, Steiner Gert-Michael, Strasser Ingwald, Weinzierl Michael, Widmer Manuela, Wolfbauer Jürgen


Die vorgelegte Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.

Als Gäste aus den fachzuständigen Ministerien und der GÖD begrüßt der Vorsitzende:

In seinem Grußwort weist Vorsitzender Koll. Neugebauer auf folgende Punkte hin:

Im Anschluss an die Grußworte des GÖD-Vorsitzenden stellt Koll. Zelewitz den Delegierten die derzeitigen Mitglieder der BSL vor, von denen 10 anwesend sind: Dotter, Eisenmenger-Pelucha, Fussl, Gröbner, Kdolsky, Ortner, Petsch. Sassik, Steiner, Zelewitz. Koll. Lexa wird etwas später eintreffen, und Koll. Legat musste sich wegen eines Auslandsaufenthaltes entschuldigen.


Ad 2)

Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden die Berichte der BSL dreigeteilt von Koll. Ortner, Sassik und Zelewitz vorgetragen:

Kurzbericht von Koll. Ortner über die Tätigkeiten der BSL 13 in der abgelaufenen Periode April 1997 bis April 2001:

1997:

*

Es wurden Verhandlungen über die Lehr- und Prüfungsabgeltung geführt und erfolgreich abgeschlossen:

Konkret erreichte die GÖD, dass eine einheitliche Lehrzulage für alle Assistenten (anstelle der bisherigen Erteilung von Lehraufträgen) eingeführt und eine eigene Besoldungskategorie für Dozenten geschaffen wurde; die Versuche, die Emeritierung sowie die 1. und 2. Dienstalterszulage abzuschaffen, konnten (diesmal) abgewehrt werden.


*

Dozenten auf einer Universitätsplanstelle bekamen den Titel »Ao. Univ.-Prof.« zuerkannt, rückten in den Unterabschnitt C des BDG (früher: Ao. Univ.-Prof. nach § 31 UOG) ein und erhalten seither dieselbe Forschungszulage wie Professoren.


*

Nicht erfolgreich waren hingegen die Bemühungen, ein Recht aller Hochschullehrer auf ein »Sabbatical« gesetzlich zu verankern. Die über ein ganzes Jahr hin geführten Verhandlungen und Gespräche mündeten lediglich in einen Erlass zu Erläuterung von § 160 BDG durch den BMWV, der 1998 erging.

1998:

*

BSL-Klausur in Werfenweng u.a. mit NR Niederwieser und Lukesch. HR Wollrab (Rechnungshof) und Dr. Faulhamer präsentieren »Schwerpunktsetzung«

1998 begann mit einer Gehalts«anhebung«, die nicht prozentuell berechnet wurde, sondern einheitlich öS 466,- für 1998 betrug.



Unerfreulich fiel auch die neue Pensionsregelung aus, die eine Verlängerung des Durchrechungszeitraums brachte.

1999:

*

Bei der BSL-Klausur in Bad Hofgastein im Feb.1999 hielt HR Wollrab (Rechnungshof) ein wichtiges Referat über Schwerpunktsetzung im Studienangebot und wurde von der BSL anschließend kritisiert - mit dem Erfolg, dass der Beratungsfirma Arthur D. Little der Auftrag entzogen wurde.


*

Ebenfalls im März wurde ein Zwischensieg betreffend die Prüfungsgebühren erreicht: Der VfGH sprach aus, dass diese für schriftliche und mündliche Prüfungsteile getrennt ausbezahlt werden müsse.


*

Erfolglos war der Versuch, das (B)PVG dahingehen zu ändern, dass die Vorgesetztenfunktion von Institutsvorständen insofern »berücksichtigt« werden müsse, als eine Vertretung der darauf bezogenen Interessen durch dasselbe Vertretungsorgan, welches für die Interessen der Dienstnehmer zuständig ist, eine Unvereinbarkeit darstelle.


*

Mit 2,5% fiel der Gehaltsabschluss für 1999 besser aus als jener des Vorjahres, lag aber immer noch knapp unter der (prognostizierten) Inflationsrate.


*

Am 27.5.1999 war die von der BSL in Wien organisierten Enquete zum Thema »Vollrechtsfähigkeit«. Die sehr interessanten Ergebnisse sind in Buchform veröffentlicht worden und noch immer lesenswert sind.


*

Erfolgreich konnte im Juni 1999 die Verhandlungen im Gefolge der (in Innsbruck ausgelösten) Diskussion über die Nichtvollziehbarkeit des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes abgeschlossen werden: Die Gewerkschaft erreichte eine »Kliniker-Zulage« von öS 4.000,-/Monat (rückwirkend ab 1.1.1999), eine Erhöhung der Nachtdienst- bzw. Journaldienstzulage um ca. 33% sowie eine Aufstockung des Personals an den Universitätsklinken um 300 Stellen.

2000:

*

BSL-Klausur in Bad Hofgastein Feb.2000: Ministeriumsgliederung, Budget


*

Im Juli 2000 kam es anlässlich der Pensionsreform (Anhebung des Mindestpensionsantrittsalter von 60 auf 61,5 Jahre) - erstmals in der zweiten Republik - durch die neue ÖVP-FPÖ-Regierung zum Bruch der Sozialpartnerschaft.


*

Zur Streichung der Prüfungsgebühren wurde trotz unzumutbar kurzer Begutachtungsfrist (in den Ferien!) eine Stellungnahme der BSL - leider weitgehend erfolglos - abgegeben.


*

Mit 1.9.2000 erklärte BSL-Vorsitzender Koll. W. Breunlich (Wien, FCG) überraschend seinen Rücktritt wegen Übertritts in den Ruhestand. Als gewählter Stellvertreter übernahm Koll. K. Zelewitz (Salzburg, FSG) für den Rest der Funktionsperiode - sohin bis 20.4.2001 - die Geschäftsführung.


*

Aktionstag der Studierenden gegen Studiengebühren im Oktober 2000


*

Der Gehaltsabschluss für 2001 brachte eine Fixerhöhung um öS 500,-.

2001:

*

Klausur in Bad Hofgastein im Februar 2001.Diskussion über Konsequenzen der Plattform Dez.2000


Bericht Sassik:

In Ergänzung zum vorhergehenden Bericht führt Koll. Sassik als weitere Tätigkeit der BSL die dienstrechtliche Anpassung des Organisationsrechts der Kunstuniversitäten an.


Bericht Zelewitz:

Der Vorsitzende schließt folgende "zusätzliche Bewertungen" an:


Im Anschluss an den Bericht des Vorsitzenden gibt Koll. Sassik den derzeitigen Mitgliederstand der Bundessektion bekannt, der seit dem letzten Bundessektionstag um ca. 15 % zugenommen hat:

Wien: 577; Nieder÷sterreich: 1; Ober÷sterreich: 56; Salzburg: 254; Tirol: 215; Kõrnten: 82; Steiermark: 181; zusammen 1366 (um 13.5% mehr als 1991)

Wien:722; Nieder÷sterreich: 0; Ober÷sterreich: 63; Salzburg: 237; Tirol: 267; Kõrnten: 81; Steiermark: 186; zusammen 1556, um 190 mehr, das sind ca. 15%;


An den Bericht des Vorstands schließt sich eine umfangreiche Debatte an, in der folgende KollegInnen das Wort (auch Mehrfachmeldungen) ergreifen: Ortner, Holuba, Zelewitz, Steiner, Eisenmenger-Pelucha, Öhlschläger, Weinzierl, Schwarcz, Reuther, Neugebauer, Meixner, Petsch, Lettner, Riedmann, Dotter, Sauerzopf, Peil. U.a. werden folgende Punkte und Fragen angesprochen:


Pause von 13 Uhr 30 bis 14 Uhr 15

Fraktionelle Beratungen von 14 Uhr 15 bis 16 Uhr 05


Fortsetzung der Beratungen des Plenums ab 16 Uhr 10:



Ad 4)

Der Vorsitzende Koll. Zelewitz konkretisiert und ergänzt Punkt 4 der ursprünglich Tagesordnung - einstimmig angenommen:

4a) Genehmigung der Berichte: einstimmig angenommen


4b) Entlastung der Bundesektionsleitung:

Auf Antrag von Koll. Call einstimmig erteilt.


4c) Wahlen

Die Koll. Call, Pfeil und Riedmann werden einstimmig als Wahlkommissäre bestellt.

Wahlberechtigt sind 37 der anwesenden KollegInnen.

aa) Wahl des (der) Vorsitzenden:


Ergebnis der Wahl: Abgegebene Stimmen: 37

Gültige Stimmen: 37

Davon entfallen auf

Eisenmenger-Pelucha: 20

Zelewitz: 17



bb) Wahl der stellvertretende Vorsitzenden:

Ergebnis der Wahl:

Erster Stellvertreter:

Abgegebene Stimmen: 37

Gültige Stimmen: 37

Davon entfallen auf:

Steiner: 26

Sassik: 11

Zweiter Stellvertreter:

Abgegebene Stimmen: 37

Gültige Stimmen: 37

Ungültige Stimmen: 1

Davon entfallen auf:

Sassik: 35

Ortner: 1


Auf Wunsch der FSG wird die Sitzung des Plenums von 17 Uhr 30 - 17 Uhr 50 unterbrochen.

Die Vorsitzende setzt die Sitzung des Plenums um 17 Uhr 50 fort:


cc) Wahl der Bundesektionsleitung:

Unabhängige: Legat, Lexa, Ortner, Sassik

FCG: Eisenmenger-Pelucha, Fussl, Ortner, Gröbner, Kdolsky

FSG: Dotter, Leidenmühler, Ptesch, Steiner


dd) Wahl der erweiterten Bundesektionsleitung:

1) Die 12 Mitglieder der Bundessektionsleitung

2) 6 Vertreter aus den Landessektionsleitungen:

Brauneck, Gadler (Steiermark); Hochleitner (Tirol), Pfeil (Salzburg); Pirklbauer (Oberösterreich), Reuther (Kärnten)

3) je 6 Vertreter aus den Fraktionen (18):

Unabhängige: Flatscher, Meixner, Pochmarski, Riedmann, Rubisch, Strasser

FCG: Bresgen, Call, Eckl, Hofstätter, Hölzl, Kleiner

FSG: Lettner, Mehlmann, A. Schwarcz; B. Schwarz, Weinzierl, Widmer

Nach Abschluss des Wahlvorganges bedankt sich die Vorsitzende noch einmal bei ihrem Vorgänger Klaus Zelewitz. Dieser wiederum wünscht der neugewählten BSL viel Erfolg für die Zukunft.


Ende der Sitzung vom Freitag, 20. April 2001: 18 Uhr 05


Fortsetzung der Plenarsitzung am Samstag, 21. April 2001


Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 9 Uhr 15 und begrüßt vor Eintritt in den TO-Punkt 5 den Rektor der Universität für Angewandte Kunst, Dr. Bast, als Gastgeber und Hausherren des BST. In seinen Grußworten führt Rektor Bast u.a. aus:


Um 10 Uhr kann die Vorsitzende nach einer kurzen Diskussion zu den Grußworten zum TO-Punkt 5 übergehen:


Ad 5)

An der eingehenden Diskussion (auch Mehrfachmeldungen) beteiligen sich die Koll. Holuba, Lexa, Steiner, Dotter, Meixner, Riedmann, Schwarcz, Eisenmenger-Pelucha, Sauerzopf, Pfeil, Weinzierl, Kofler, Ortner.

Als Ergebnis der Diskussion fasst die Vorsitzende zusammen:

Da die Vorsitzende für 11 Uh 30 eine Pressekonferenz angekündigt hat, werden über Vorschlag von Koll. Ortner aus TO-Punkt 6, der die Behandlung der von der LS Tirol eingebrachten Anträge (siehe Anhang 1) vorsieht, die Anträge 2.1; 2.3; 3.1; 3.2 zur Beratung vorgezogen - einstimmig angenommen:



2.1: »Der Bundessektionstag der Hochschullehrer (GÖD) fordert die sofortige Aufgabe der vorliegenden Pläne zur Ausgliederung der Universitäten (euphemistisch Überführung in die ,Vollrechtsfähigkeit' genannt).«

(In der Begründung ist in der 4.letzten Zeile von unter zu schreiben: Art. 17 und 17 a STGG)

einstimmig angenommen, Kalkül 3

2.2: (Textfassung lt. Antrag)

Die drei Teilpunkte werden getrennt abgestimmt, der Antrag erhält insgesamt das Kalkül 1

3.1 + 3.2: gemeinsame Abstimmung: einstimmig angenommen, Kalkül 3

(In endgültigen Text ist LST durch BST zu ersetzen; in 3.1 sind bei »Leistungsfeststellung« die Anführungszeichen zu streichen)


Die Sitzung wird von 11 Uhr 45 bis 12 Uhr 50 zur Mittagspause unterbrochen.


Ad 6)

Die Vorsitzende bringt die verbliebenen Anträge der LS Tirol zur Abstimmung:

1.2: einstimmig, Kalkül 3

(statt ,Studiengebühren' ist der im Gesetz gültige Terminus einzusetzen)

1.3: »Der Bundessektionstag fordert eine verstärkte GÖD-interne Medienarbeit.«

Einstimmig, Kalkül 2

1.4: bei einer Enthaltung einhellig angenommen

2.3: einstimmig, Kalkül 3

(in der Begründung ist nach UOG 93 »KUOG 98« einzufügen, der Klammerausdruck entfällt)

3.3: »Der Bundessektionstag fordert eine Forschungsprämie für besondere Forschungsleistungen von Universitätslehrern.«

abgelehnt (10 Ja, 2 Nein, 10 Enthaltungen), Kalkül 1

3.4: einstimmig, Kalkül 3

3.5: angenommen (19 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung), Kalkül 1:

Der BST fordert angesichts dieses Antrags die BSL auf, entsprechende Modelle zu entwickeln - einstimmig angenommen.

3.6: einstimmig angenommen, Kalkül 3

4.1: »Der Bundessektionstag fordert eine zumindest der Inflationsabgeltung entsprechende Gehaltserhöhung in Prozenten des Bruttogehalts.«

einstimmig angenommen, Kalkül 3

4.2: einstimmig angenommen, Kalkül 1

4.3: angenommen (20 Ja, 2 Enthaltungen), Kalkül 3

(letzte Zeile der Begründung muss heißen: »Studierenden der Studienrichtung)

Grundsätzlich wird zu dieser Frage der Vollzug des geltenden Gesetzes gefordert.

5.1: »Der Bundessektionstag fordert die Herausnahme der Institutsvorstände, Vizerektoren, Dekane und Leiter klinischer Abteilungen aus dem Bundespersonalvertretungsrecht während ihrer Funktionsausübung.«

Angenommen (19 Ja, 2 Enthaltungen) Kalkül 3


Die Vorsitzende kündigt im Anschluss an die Behandlung der Anträge an, das Arbeitsprogramm des neuen Vorstands der BSL schriftlich zuzusenden. Sie bedankt sich bei den Teilnehmern des BST für die aktive Teilnahme an den Diskussionen und schließt die Plenarsitzung des BST 2001 um 14 Uhr 30.



Maximilian Fussl e.h.

(Protokollführer)









A N T R Ä G E






FÜR DEN


BUNDESSEKTIONSTAG


am 20. und 21. April 2001 in Wien







Kalküle






  1. Annahme empfohlen, Weiterleitung an die BSL zur Bearbeitung
    für eine Weiterleitung an die GÖD bzw. ÖGB

  2. Annahme zur Bearbeitung durch die BSL und gegebenenfalls Weiterleitung an die GÖD bzw. ÖGB

  3. Annahme und Weiterleitung an die GÖD

  4. Abgelehnt

  5. überholt





1. Allgemeine Anträge




1.1. Wissenschaftsministerium


Der VS erläutert, dass der Antrag - der auf eine Änderung des BMG zielt - erforderlich sei, da trotz eingehender Stellungnahmen der BSL, zuletzt im Mai 1999, das BMWF als nur für Universitäten und Forschung zuständiges Ministerium nicht erhalten werden konnte. Nach Diskussion, in der insbesondere einerseits von den Vertretern der Pädagogik hervorgehoben wird, dass die Koordinierung der Lehrerausbildung durch die jetzige Struktur eines einheitlichen »Bildungsministeriums« deutlich einfacher sei, aber andererseits Zersplitterung bzw Verlust der einheitlichen Forschungskompetenz moniert wird, nimmt der LST den Antrag 1.1 mit einer Stimmenthaltung einhellig in der vorgeschlagenen Fassung mit folgendem Wortlaut an:



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Wiedereinrichtung eines eigenen Wissenschaftsministeriums.

(Änderung des Bundesministeriengesetzes)

Begründung:
Derzeit sind Forschungsförderungskompetenzen auf mindestens 3 Ministerien, insbesondere neuerdings auch auf das Finanzministerium aufgeteilt. Dieser Zu­stand wird der Bedeutung wissenschaftlicher Forschung nicht gerecht und soll durch Zusammenfassung dieser Kompetenzen in einem Ministerium ge­än­dert werden. Wie in einer OECD-Studie schon 1969 der Regierung empfoh­len, ent­spricht ein eigenes Wissenschaftsministerium der Bedeutung von Wis­sen­schaft und Forschung für eine moderne Gesellschaft.


Kalkül 3, einstimmig




1.2. Studiengebühren


In der Diskussion werden Bedenken gegen eine kategorische Ablehnung von Studienbeiträge eingebracht. Der LST nimmt den Antrag 1.2 mit einer Stimmenthaltung einhellig in der wie folgt geänderten Fassung an:



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Abschaffung der durch das Budgetbegleitgesetz 2000 eingeführten Studienbeiträge.

(Änderung der Budgetbegleitgesetze)

Begründung:
Der Zentralvorstand der GÖD hat am 17. 9. 2000 einstimmig die Einführung von Studiengebühren abgelehnt. Folgerichtig wird daher deren Abschaffung gefordert.


Kalkül 3, einstimmig



1.3. Pressearbeit


Die Erklärung des VS, seiner Meinung nach müsse das Auftreten der GÖD nach innen und außen professionalisiert und die politischen Inhalte besser transportiert werden, wird vom LST ohne Diskussion geteilt. Antrag 1.3 wird einstimmig in der vorgeschlagenen Fassung angenommen:



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert eine verstärkte GÖD-interne Medienarbeit.

(GÖD: Organisationsänderung)

Begründung:
Die Situation der Pressearbeit der letzten 4 Jahre wird als ungenügend empfunden.

Kalkül 2, einstimmig



1.4. Berufszugang für Juristen
(Antrag Koll. B. Rudisch)


In Absprache mit dem VS bringt Koll. B. Rudisch noch einen weiteren, (noch) nicht auf dem versandten Vorschlag enthaltenen »Allgemeinen Antrag« ein, der sich mit der spezifischen Situation von Hochschullehrern an den Juristischen Fakultäten befasst: Wie auch in der Begründung ausgeführt, ist für Juristen der Wechsel von einer Universitätsplanstelle in die Praxis besonders schwierig; um diesem Zustand (und seiner möglichen Verschärfung im Zusammenhang mit dem geplanten neuen 4-Säulen-Dienst­recht) zu begegnen, soll eine Änderung der Berufsausbildungs- bzw -zugangsvorschriften erreicht werden. Nach zustimmender Diskussion wird der Antrag mit folgendem Wortlaut bei einer Enthaltung einhellig angenommen:



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Förderung der Flexibilisierung des Zuganges zu den klassischen juristischen Berufen insbesondere durch Einführung einer einheitlichen Berufszugangsprüfung für Absolventen des Rechtswissenschaftlichen Studiums bzw großzügigerer Anrechnung von Zeiten der Beschäftigung als Hochschullehrer.

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Änderung des RWStG und der entsprechenden Studienpläne; Bundesminister für Justiz: Änderung des Rechtspraktikantengesetzes, der Rechtsanwaltsordnung, der Notariatsordnung und des Richterdienstgesetzes; Vizekanzler: BDG)

Begründung:
Derzeit sind in den klassischen juristischen Berufen nach Abschluss des Diplomstudiums als wissenschaftliche Berufsvorbildung an der Universität weitere praktische Ausbildungszeiten von bis zu drei Jahren vorgesehen. Dadurch wird der Wechsel zwischen diesen Berufen massiv erschwert. Dies verringert die Berufschancen derjenigen, die sich nach dem Studium zunächst für eine Karriere als Hochschullehrer entscheiden, diese jedoch nach vier, sechs, acht oder gar zehn Jahren nicht fortsetzen können. Es ist daher zu befürchten, dass es zu einer Negativ-Selektion beim jungen wissenschaftlichen Nachwuchs kommt.

Kalkül 3, mehrheitlich





2.Organisationsrecht



2.1. Ausgliederung - Vollrechtsfähigkeit


Der VS führt aus, dass nach derzeitigem Wissensstand die aktuellen Pläne für eine Organisationsrechtsreform im Sinne der »Vollrechtsfähigkeit« die denkbar schlechteste Variante im Hinblick auf den Fortbestand der Universitäten sei, da sie teuer, leistungsfeindlich und demokratiefeindlich sei. In der sehr einläßlichen Diskussion wird weiters betont, dass die Freiheit von Wissenschaft und Forschung durch das derzeitige »Vollrechtsfähigkeitsmodell« massiv gefährdet seien; dass vor allem wahrscheinlich in vielen Bereichen die Grundlagenforschung beschnitten würde; dass man aber Organisationsrechtsänderungen nicht apodiktisch ablehnen und die Diskussion über die Zukunft der Universitäten durchaus engagiert führen wolle, sofern sie auch von den Partnern sinnvoll eingegangen werde. Der LST nimmt Antrag 2.1 mit einer Stimmenthaltung einhellig in folgender leicht geänderten Fassung an:



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die sofortige Aufgabe der vorliegenden Pläne zur Ausgliederung der Universitäten (euphemistisch Überführung in die »Vollrechtsfähigkeit« genannt).

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

Begründung:
Die Gutachten von G. Kucsko-Stadlmayer und W. Mazal (in »Universitäten im Wettbewerb«, Bericht der AG »Erweiterte Autonomie« vom Mai 2000) belegen überzeugend, daß die Ausgliederung bei gleichbleibendem Budget für den Universitätssektor zu Personalreduktionen im Ausmaß von 30 - 50 % führen wird. Diese Reduktion hat verheerende Auswirkungen auf Forschung und Lehre an den Universitäten - ihre Durchführung ist verantwortungslos. Des weiteren führen die dadurch geförderten monokratischen Strukturen zu einer weitgehenden Entrechtung der Universitätslehrer. Dies gefährdet nicht nur prinzipiell die in Art 17 und 17a StGG gewährleistete Freiheit von Wissenschaft und Lehre; insbesondere ist die - nicht unmittelbar verwertbare - Grundlagenforschung gefährdet. Daher ist die Ausgliederung in der geplanten Form bedingungslos abzulehnen.


Kalkül 3, einstimmig



2.2. Änderung UOG93


Nach Diskussion wird der Antrag 2.2 in folgender geänderter Fassung mit den jeweils angegebenen Mehrheiten mehrstimmig angenommen:



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert, gegebenenfalls notwendige Änderungen der Universitätsorganisation durch Novellierung des UOG 93 zu bewerkstelligen. Gegenstände solcher Änderungen sollten unter anderem sein:

a) Passives Wahlrecht für alle Universitätslehrer [mit 10 Ja-Stimmen angenommen]

b) Bessere Organisation der Tätigkeit der Studiendekane (Entlastung der Studiendekane an Fakultäten mit vielen Studienrichtungen) [mit 15 Ja-Stimmen angenommen]

c) Wiedereinführung von bevollmächtigten Kommissionen [mit 15 Ja-Stimmen angenommen]

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur)


  1. 6 Enthaltungen/17 ja Kalkül 1

  2. 4 Enthaltungen/19 ja Kalkül 1

  3. 11 Enthaltungen/8 nein/4 ja Kalkül 4




2.3. Mitbestimmung


Nach Diskussion wird der vorgeschlagene Antrag 2.3 in der vorliegenden Fassung einstimmig angenommen:



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Beibehaltung der Mitbestimmung der Universitätsangehörigen und Studierenden mindestens im bisherigen Ausmaß.

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

Begründung:
Da die Mitbestimmung durch das UOG 93, KUOG 98 bereits drastisch reduziert wurde, bedeutet die Abschaffung der Mitbestimmung einen Systembruch im österreichischen Universitätssystem, der der Entwicklung der Universitäten zu mehr Transparenz und Demokratie zuwiderläuft.

Kalkül 3, einstimmig





3. Dienstrecht

3.0.:



Der Bundessektionstag beschliesst einstimmig die Anträge 3.1 und 3.2 zur Weiterleitung an die GÖD zusammenzufassen und mit einer geeigneten Präambel zu versehen und als sofortige Aussendung bzw. Punktation für die weiteren Verhandlungen zu verwenden:



Die Bundessektionsleitung (BSL) der HochschullehrerInnen in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) hat die Einladung der Bundesregierung zu Verhandlungen über ein neues Dienstrecht für UniversitätslehrerInnen im Dezember 2000 angenommen und dort eine Vielzahl von konstruktiven Vorschlägen vorgelegt. All diese Angebote standen unter der Prämisse, dass auch von Dienstgeberseite einerseits entsprechende konstruktive Vorschläge eingehen sollten, andererseits vor allem der Gesamtzusammenhang mit den Plänen für eine "Ausgliederung" der Universitäten hergestellt und die diesbezüglichen Vorstellungen endlich konkretisiert werden sollten. Das ist bis heute nicht geschehen.

Die BSL hat stets betont, dass eine saubere Neuregelung dienstrechtlicher Fragen eine vorherige Abklärung der weiteren organisationsrechtlichen Maßnahmen und deren Auswirkungen erfordern würde. Auch diese Abklärung steht noch weitestgehend aus. Des weiteren entspricht die derzeit von seiten des Dienstgebers vorgelegte Punktuation nach unserem Verständnis nicht der von der österreichischen Regierung unterzeichneten Charta über die Gleichbehandlung von Frauen im Rahmen des Gender Main Streaming.

Der Bundessektionstag (BST) hat diesen Ist-Stand in ihrer Sitzung am 21.4.2001 eingehend erörtert. Die BSL sieht sich außer Stande, die unter den genannten Bedingungen unterbreiteten Angebote weiter aufrecht zu halten, sollte die Dienstgeberseite nicht bis zum 26.4.2001 entsprechende Vorschläge auf den Tisch legen. Andernfalls sieht sich die BSL gezwungen sich auf folgende am Bundessektionstag einstimmig gefassten Beschlüsse zurückzuziehen:



a) Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die grundsätzliche Beibehaltung des im BDG verankerten Dienstrechts der Universitätslehrer.

Begründung:

Das Dienstrecht gilt seit 1.10.1988 und trat in Kraft nach einer 16-jährigen Diskussions- und Entwurfsperiode. Es ist gekennzeichnet durch 4 formalisierte Leistungsfeststellungsstufen:

Hauptanliegen war eine frühe Entscheidung über den Verbleib an den Universitäten (Vermeidung der »Sozialhabilitation«).



b) Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Aufgabe des am 15.12.2000 präsentierten und als neues Dienstrechtsmodell bezeichneten »Viersäulenmodells« und des 5 stufigen Modells für Ärzte im Bundesdienst als Grundlage eines Dienstrechts.

Begründung:

Das »Viersäulenmodell« übernimmt weitgehend das in Deutschland gescheiterte HochschulassisentInenlaufbahnschema (siehe: »Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert« - Das Konzept des BMBF vom 21.9.2001);

die von den Verfassern des »Viersäulenmodells« behauptete Wirksamkeit in privatrechtliche Arbeitsverträge hinein (in ausgegliederten Universitäten) besteht nicht. Daher ist das »Viersäulenmodell« ein sinnloses Modell und dazu geeignet einen Großteil der Universitätslehrer zu verunsichern;

die von den Verfassern des »Viersäulenmodells« behauptete »Versteinerung des Dienstrechts durch Zupragmatisierung« widerspricht den Fakten: nur 15% des nichthabilitierten Mittelbaus sind definitiv gestellt (d.h. von ca. 7000 AssistentInnen etwa 1050);

das »Viersäulenmodell« löst nicht die Personalprobleme an den Universitäten, vielmehr sollten verstärkt Mittel aus den bis 2003 zugesagten 7 Mrd. Schilling des Rates für Forschung und Technologie zur Einrichtung von Forschungsstellen für den akademischen Nachwuchs herangezogen werden.








3.1. Beibehaltung des geltenden Dienstrechts für Universitätslehrer


Nach eingehender Diskussion wird der vorgeschlagene Antrag 3.1 mit der Beifügung »grundsätzliche« bei einer Enthaltung angenommen.



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die grundsätzliche Beibehaltung des im BDG verankerten Dienstrechts der Universitätslehrer.

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Vizekanzler)

Begründung:
Das Dienstrecht gilt seit 1.10.1988 und trat in Kraft nach einer 16-jährigen Diskussions- und Entwurfsperiode. Es ist gekennzeichnet durch 4 formalisierte Leistungsfeststellungsstufen:

- Übergang vom zeitlich befristeten in ein provisorisch definitives
Dienstverhältnis
- Übergang ins definitive Dienstverhältnis
- Habilitation (abgekoppelt von der Definitivstellung)
- Berufung

Hauptanliegen war eine frühe Entscheidung über den Verbleib an den Universitäten (Vermeidung der »Sozialhabilitation«).


Kalkül 3, einstimmig



Siehe Antrag 3.0



3.2. Ablehnung des »Viersäulenmodells«


Nach eingehender Diskussion und Modifikationen des Antrages 3.2, seines Titels sowie der Begründung wird der Antrag wie folgt bei einer Enthaltung angenommen:



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Aufgabe des am
15. 12. 2000 präsentierten und als neues Dienstrechtsmodell bezeichneten »Viersäulenmodells« und des 5stufigen Modells für Ärzte im Bundesdienst als Grundlage eines Übergangsdienstrechts
.

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

Begründung:
Das Viersäulenmodell übernimmt weitgehend das in Deutschland gescheiterte Hochschulassistentenlaufbahnschema (siehe: »Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert« - Das Konzept des BMBF vom 21. 9. 2000);

die von den Verfassern des Viersäulenmodells behauptete Wirksamkeit in privatrechtliche Arbeitsverträge hinein (in ausgegliederten Universitäten) besteht nicht. Daher ist das »Viersäulenmodell« ein sinnloses Modell und dazu geeignet einem Großteil der Universitätslehrer zu verunsichern;

die von den Verfassern des »Viersäulenmodells« behauptete »Versteinerung des Dienstrechts durch Zupragmatisierung« widerspricht den Fakten: Nur 15 % des nichthabilitierten Mittelbaus sind definitiv gestellt (d.h. von ca 7000 Assistenten etwa 1050);

das »Viersäulenmodell« löst nicht die Personalprobleme an den Universitäten; vielmehr sollten verstärkt Mittel aus den bis 2003 zugesagten 7 Mrd. Schilling des Rates für Forschung und Technologie zur Einrichtung von Forschungsstellen für den akademischen Nachwuchs herangezogen werden.


Kalkül 3, einstimmig


Siehe Antrag 3.0



3.3. Individuell zu begründende Forschungszulage


Nach Diskussion wird der modifizierte Antrag mit geändertem Titel und Begründung mit 15 Jastimmen bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen:



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert eine Forschungsprämie für besondere Forschungsleistungen von Universitätslehrern.

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Bundesminister für Finanzen)

Begründung:
Besondere Verwaltungsleistungen (Rektor, Dekan, Studiendekan, Vizerektor, Senatsvorsitzender) werden entweder durch Sonderverträge oder durch Aufwandsentschädigungen abgegolten.
Durch die BDG-Novelle vom 1.10.1997 wird auch die universitäre Lehre entsprechend und individuell abgegolten.
Für Kliniker gibt es seit 1.1.1999 die sogenannte Klinikerzulage.
Dem gegenüber gibt es für besondere Forschungsleistungen keine Anerkennung durch den Dienstgeber (mit Ausnahme des Bienniums für das Doktorat und das eineinhalbfache Biennium für die Habilitation). Es ist daher zwingend notwendig, evaluierte Forschungsleistung durch Anerkennungsbeiträge individuell abzugelten - auch um die finanzielle Attraktivität der Lehre zuungunsten der Forschung zu vermeiden.


Kalkül 4, 10 ja/2 nein/10 Enthaltungen



3.4. Projekt- und Drittmittelassistenten


Der Antrag 3.4 wird nach grundsätzlicher Diskussion über alternative Finanzierungsmodelle einstimmig angenommen und beschlossen, den Antrag auch dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung zur Kenntnis zu bringen.



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Überführung der »Projekt«- und »Drittmittelassistentendienstverhältnisse« in geregelte, vertragliche Dienstverhältnisse mit Möglichkeiten der Mitbestimmung.

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Vizekanzler; FWF)

Begründung:
Der »Markt« der Drittmittel- und Projektassistenten hat sich in den letzten 10 Jahren von ca. 1000 auf ca. 3500 Personen vergrößert. Dieser Personenkreis, der für die universitäre Forschung von eminenter Bedeutung ist, forscht in völliger sozialer Unsicherheit und ausgeschlossen von jeglicher universitären Willlensbildung. Dies ist ein untragbarer Zustand. Durch eine dienstrechtliche Besserstellung dieser Gruppe wird auch dem verstärktem Wunsch nach »Chancen auf eine Universitätslaufbahn« für junge Universitätsabsolventen Rechnung getragen.


Kalkül 3, einstimmig



3.5. Frühpensionierung


Der Antrag 3.5 wird wie vorgeschlagen bei einer Stimmenthaltung einhellig angenommen:



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die BSL auf Grundlagen für ein Modell des Vorruhestandes für Universitätslehrer zu entwickeln.

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Vizekanzler)

Begründung:
Auch dadurch wird dem Wunsch nach Chancen für junge Universitätsabsolventen an der Universität Rechnung getragen.


Kalkül 1,mehrheitlich



3.6. Novellierung des VBG § 55
(Antrag Koll. W. Meixner)


Der - nicht auf dem versandten Vorschlag enthalten - Antrag wird von Koll. L. Call nochmals erläutert und sodann bei einer Stimmenthaltung einhellig wie folgt angenommen.



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert, den § 55 Abs. 2 VBG dahingehend zu novellieren, dass durch Einfügung des Passus »gem. §§ 52 oder 52a« eine Überleitung in die Entlohungsgruppe Vertragsdozenten auch für Zeiten nach § 52 möglich ist.

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Vizekanzler)

Begründung:
Universitätsdozenten im Vertragsverhältnis sind gegenüber Kolleginnen und Kollegen auf Universitätsassistentenstellen insofern benachteiligt, dass sie nach Erlangung der Venia docendi nur im Stadium des § 52a (6jährige Verwendung) in das Vertragsdozentenschema übergeleitet werden und damit ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit erlangen können. Dies sollte auch für Kolleginnen und Kollegen möglich sein, die sich in der ersten, 4jährigen, Verwendung (§ 52) befinden.

Kalkül 3, einstimmig




4. Gehaltsrecht


4.1. Gehaltserhöhung für alle Universitätslehrer


Folgender Antrag wird ohne Diskussion vorschlagsgemäß einstimmig angenommen:



Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert zumindest eine der Inflationsabgeltung entsprechende Gehaltserhöhung in Prozenten des Bruttogehalts.

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Bundesminister für Finanzen; Vizekanzler)

Begründung:
Die Inflationsrate für 2000 beträgt 2,8 %. Mit öS 500,- monatlich Mehrverdienst (Gehaltsabschluss) ist die Inflation daher für keinen Universitätslehrer ohne Realverlust aufzufangen.


Kalkül 3, einstimmig



4.2. Gesetzliche Regelung der Prüfungsabgeltung

Der Antrag 4.2 wird nach kurzer Diskussion mit dem vorgeschlagenen Wortlaut bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen.


Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert eine gesetzliche Regelung der Prüfungsabgeltung.

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Bundesminister für Finanzen; Vizekanzler)


Kalkül 1, einstimmig



4.3. Aufwandsentschädigungen für Vorsitzende von Studienkommissionen

Nach Hinweis von Koll. L. Call, dass eine Aufwandsentschädigung gesetzlich für Studienkommissionsvorsitzende nach Inkrafttreten der neuen Studienpläne vorgesehen sei, wird der Antrag insofern modifiziert, dass in ihm zum Ausdruck gebracht wird, dass auf die Durchführung der Regelung gedrängt wird. Insbesondere wäre vom Bundesministerium ein Erlass mit der Regelung der Höhe der finanziellen Abgeltung zu erbitten. Dieser modifizierte Antrag wird einstimmig angenommen:


Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Durchführung der gesetzlichen Regelung oder eine Regelung durch Verordnung der Aufwandsentschädigung für Studienkommissionsvorsitzende.

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

Begründung:
Da die Arbeit des Studienkommissionsvorsitzenden in manchen Fällen eine extrem hohe zusätzliche Arbeitsleistung erfordert, scheint eine - zum Gehalt zusätzliche - Aufwandsentschädigung gerechtfertigt. Sie sollte leistungsabhängig gestaltet werden, d.h. in Abhängigkeit von der Zahl der Studierenden der Studienrichtung.

Kalkül 3, mehrheitlich




5. Personalvertretungsrecht



5.1. Herausnahme der Institutsvorstände, Dekane, Vizerektoren und Leiter klinischer Abteilungen aus dem PVG

Nach Erläuterung der Problematik (§ 9 des PVG müsste abgeändert werden) durch den Vorsitzenden und Koll. Call wird der Titel und Antrag insofern modifiziert, dass explizit auch die Leiter klinischer Abteilungen in die Herausnahme aufgenommen werden. Der Antrag wird bei zwei Stimmenthaltungen einhellig angenommen.


Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Herausnahme der Institutsvorstände, Vizerektoren, Dekane und Leiter klinischer Abteilungen aus dem Bundespersonalvertretungsrecht, wenn sie ihre Funktionen ausüben.

(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Vizekanzler)

Begründung:
Sie üben Dienstgeberfunktionen im übertragenen Wirkungsbereich aus. Ihre Interessen können nicht von denselben Organen (Dienststellenausschüsse, Zentralausschuss) wahrgenommen werden wie jene der weisungsgebundenen Universitätsangehörigen.


Kalkül 3, mehrheitlich



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