Österreichischer
Gewerkschaftsbund GEWERKSCHAFT
ÖFFENTLICHER DIENST Bundessektion
Hochschullehrer 1010
Wien, Gonzagagasse 12 e-mail
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0+43 (1) 53 33 340-116 Fax: -124
Wien
am,
des
der Bundessektion Hochschullehrer
am 20. und 21. April 2001 in Wien
Ort: Universität für Angewandte Kunst, AKTSAAL (Altbau, 2. Stock)
Oskar Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien
Zeit: Freitag, 20. April, 10.40 Uhr - 18 Uhr
Freitag, 20. April 2001
Begrüßung und Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung
Berichte der Bundessektionsleitung (Diskussion)
Fraktionelle Beratungen
Wahl der Bundessektionsleitung und der Erweiterten Bundessektionsleitung für den Zeitraum 2001 - 2005
Samstag, 21. April 2001
Analyse des aktuellen Standes in den Dienstrechtsverhandlungen und der von der Regierung geplanten Organisationsreform (»Vollrechtsfähigkeit«)
Beratung und Beschlussfassung über die eingebrachten Anträge und Resolutionen, Erarbeitung einer Rohskizze eines Arbeitsprogramms für die neue Bundessektionsleitung
Allfälliges
Ad 1)
Der geschäftsführende Vorsitzende der BSL, Koll. Klaus Zelewitz, eröffnet die Sitzung um 10.40 Uhr und bedankt sich zunächst bei Koll. Sassik, Koll. Petsch und Frau Brenner für die Vorbereitung des Bundessektionstages.
Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.
Anwesend am Freitag, 20. April 2001: Zelewitz Klaus, Eisenmenger-Pelucha Andrea, Sassik Herbert, BOREK Johanna, Braunegg Gerhart, Bresgen Nikolaus, Call Ludwig, Dotter Franz, Flatscher Rony, Fussl Maximilian, Gabriel Harald, Gadler Hanspeter, Gröbner Peter, Hofstötter Rudolf, Hötzl Ernest, Imrich Wilfried, Jirovetz Leopold, Kdolsky Richard, Kofler Walter, Leidenmühler Franz, Lettner Herbert, Lexa Hans, Mehlmann Alexander, Meixner Wolfgang, Müller Werner,Ölschläger Harald, Ortner Norbert, Petsch Silke, Pfeil Walter, Reuther Tilmann, Riedmann Rudolf, Sauerzopf Franz, Schwarcz Andreas, Steiner Gert-Michael, Strasser Ingwald, Weinzierl Michael, Widmer Manuela
Anwesend am Samstag, 21. April 2001: Zelewitz Klaus, Eisenmenger-Pelucha Andrea, Sassik Herbert, Bresgen Nikolaus, Call Ludwig, Dotter Franz, Fussl Maximilian, Gadler Hanspeter, Rudolf Hofstötter, Hötzl Ernest, Kofler Walter, Leidenmühler Franz, Lettner Herbert, Lexa Hans, Mehlmann Alexander, Meixner Wolfgang, Müller Werner, Ölschläger Harald, Ortner Norbert, Petsch Silke, Pfeil Walter, Riedmann Rudolf, Sauerzopf Franz, Schwarcz Andreas, Steiner Gert-Michael, Strasser Ingwald, Weinzierl Michael, Widmer Manuela, Wolfbauer Jürgen
Die vorgelegte Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.
Als Gäste aus den fachzuständigen Ministerien und der GÖD begrüßt der Vorsitzende:
Frau MR SCHÄFFER, BMÖLS
Herrn MR TUMELTSHAMMER, BMF
Herrn MR MATZENAUER, BMBWK
Vorsitzenden der GÖD, Herrn Abgeordneten zum NR Neugebauer
In seinem Grußwort weist Vorsitzender Koll. Neugebauer auf folgende Punkte hin:
Das Umfeld für gewerkschaftliche Verhandlungen ist durch die geänderten politischen Verhältnisse wesentlich schwieriger geworden.
Der sozialpartnertschaftliche Dialog, der zu sinnvolle Kompromissen führen sollte, hat kaum noch einen Raum, obwohl sich die Situation gegenüber dem Vorjahr 2000 etwas gebessert hat.
Die Äußerung von Frau Ministerin Gehrer in der ZIB 2 - Fernsehdiskussion mit Koll. Zelewitz vom Donnerstag, 19. April, wonach Gewerkschaft und Dienstgeber in den Dienstrechtsverhandlungen nur mehr ein "Seidenblatt Papier" voneinander getrennt seien, ist unrichtig: um beim Bild zu bleiben, müsse man vielmehr von "Kartonbögen" sprechen.
Die Regierung muss in ihren Verhandlungsmethoden wieder zu besseren Formen des Umgangs mit dem Sozialpartner finden.
Seitens der GÖD besteht der Wunsch an die Sektion Hochschullehrer, trotz verständlicher heterogener Auffassungen an verschiedenen Standorten in den Verhandlungen einen gemeinsamen Standpunkt zu vertreten; nur so könnten effektive Maßnahmen getroffen werden.
Voraussetzung für zukünftige Arbeit und Maßnahmen ist ein "klar formuliertes Ziel".
Für die weitere Arbeit der BS Hochschullehrer wünscht der Vorsitzende "gute Kondition und langen Atem".
Im Anschluss an die Grußworte des GÖD-Vorsitzenden stellt Koll. Zelewitz den Delegierten die derzeitigen Mitglieder der BSL vor, von denen 10 anwesend sind: Dotter, Eisenmenger-Pelucha, Fussl, Gröbner, Kdolsky, Ortner, Petsch. Sassik, Steiner, Zelewitz. Koll. Lexa wird etwas später eintreffen, und Koll. Legat musste sich wegen eines Auslandsaufenthaltes entschuldigen.
Ad 2)
Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden die Berichte der BSL dreigeteilt von Koll. Ortner, Sassik und Zelewitz vorgetragen:
Kurzbericht von Koll. Ortner über die Tätigkeiten der BSL 13 in der abgelaufenen Periode April 1997 bis April 2001:
1997: |
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Es wurden Verhandlungen über die Lehr- und Prüfungsabgeltung geführt und erfolgreich abgeschlossen: Konkret erreichte die GÖD, dass eine einheitliche Lehrzulage für alle Assistenten (anstelle der bisherigen Erteilung von Lehraufträgen) eingeführt und eine eigene Besoldungskategorie für Dozenten geschaffen wurde; die Versuche, die Emeritierung sowie die 1. und 2. Dienstalterszulage abzuschaffen, konnten (diesmal) abgewehrt werden. |
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Dozenten auf einer Universitätsplanstelle bekamen den Titel »Ao. Univ.-Prof.« zuerkannt, rückten in den Unterabschnitt C des BDG (früher: Ao. Univ.-Prof. nach § 31 UOG) ein und erhalten seither dieselbe Forschungszulage wie Professoren. |
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Nicht erfolgreich waren hingegen die Bemühungen, ein Recht aller Hochschullehrer auf ein »Sabbatical« gesetzlich zu verankern. Die über ein ganzes Jahr hin geführten Verhandlungen und Gespräche mündeten lediglich in einen Erlass zu Erläuterung von § 160 BDG durch den BMWV, der 1998 erging. |
1998: |
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BSL-Klausur in Werfenweng u.a. mit NR Niederwieser und Lukesch. HR Wollrab (Rechnungshof) und Dr. Faulhamer präsentieren »Schwerpunktsetzung« 1998 begann mit einer Gehalts«anhebung«, die nicht prozentuell berechnet wurde, sondern einheitlich öS 466,- für 1998 betrug. |
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Unerfreulich fiel auch die neue Pensionsregelung aus, die eine Verlängerung des Durchrechungszeitraums brachte. |
1999: |
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Bei der BSL-Klausur in Bad Hofgastein im Feb.1999 hielt HR Wollrab (Rechnungshof) ein wichtiges Referat über Schwerpunktsetzung im Studienangebot und wurde von der BSL anschließend kritisiert - mit dem Erfolg, dass der Beratungsfirma Arthur D. Little der Auftrag entzogen wurde. |
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Ebenfalls im März wurde ein Zwischensieg betreffend die Prüfungsgebühren erreicht: Der VfGH sprach aus, dass diese für schriftliche und mündliche Prüfungsteile getrennt ausbezahlt werden müsse. |
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Erfolglos war der Versuch, das (B)PVG dahingehen zu ändern, dass die Vorgesetztenfunktion von Institutsvorständen insofern »berücksichtigt« werden müsse, als eine Vertretung der darauf bezogenen Interessen durch dasselbe Vertretungsorgan, welches für die Interessen der Dienstnehmer zuständig ist, eine Unvereinbarkeit darstelle. |
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Mit 2,5% fiel der Gehaltsabschluss für 1999 besser aus als jener des Vorjahres, lag aber immer noch knapp unter der (prognostizierten) Inflationsrate. |
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Am 27.5.1999 war die von der BSL in Wien organisierten Enquete zum Thema »Vollrechtsfähigkeit«. Die sehr interessanten Ergebnisse sind in Buchform veröffentlicht worden und noch immer lesenswert sind. |
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Erfolgreich konnte im Juni 1999 die Verhandlungen im Gefolge der (in Innsbruck ausgelösten) Diskussion über die Nichtvollziehbarkeit des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes abgeschlossen werden: Die Gewerkschaft erreichte eine »Kliniker-Zulage« von öS 4.000,-/Monat (rückwirkend ab 1.1.1999), eine Erhöhung der Nachtdienst- bzw. Journaldienstzulage um ca. 33% sowie eine Aufstockung des Personals an den Universitätsklinken um 300 Stellen. |
2000: |
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BSL-Klausur in Bad Hofgastein Feb.2000: Ministeriumsgliederung, Budget |
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Im Juli 2000 kam es anlässlich der Pensionsreform (Anhebung des Mindestpensionsantrittsalter von 60 auf 61,5 Jahre) - erstmals in der zweiten Republik - durch die neue ÖVP-FPÖ-Regierung zum Bruch der Sozialpartnerschaft. |
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Zur Streichung der Prüfungsgebühren wurde trotz unzumutbar kurzer Begutachtungsfrist (in den Ferien!) eine Stellungnahme der BSL - leider weitgehend erfolglos - abgegeben. |
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Mit 1.9.2000 erklärte BSL-Vorsitzender Koll. W. Breunlich (Wien, FCG) überraschend seinen Rücktritt wegen Übertritts in den Ruhestand. Als gewählter Stellvertreter übernahm Koll. K. Zelewitz (Salzburg, FSG) für den Rest der Funktionsperiode - sohin bis 20.4.2001 - die Geschäftsführung. |
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Aktionstag der Studierenden gegen Studiengebühren im Oktober 2000 |
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Der Gehaltsabschluss für 2001 brachte eine Fixerhöhung um öS 500,-. |
2001: |
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Klausur in Bad Hofgastein im Februar 2001.Diskussion über Konsequenzen der Plattform Dez.2000 |
Bericht Sassik:
In Ergänzung zum vorhergehenden Bericht führt Koll. Sassik als weitere Tätigkeit der BSL die dienstrechtliche Anpassung des Organisationsrechts der Kunstuniversitäten an.
Bericht Zelewitz:
Der Vorsitzende schließt folgende "zusätzliche Bewertungen" an:
neue, kollegialere Geschäftsführung gegenüber Amtsvorgänger Koll. Breunlich, die er nach dessen überraschenden Rückzug als Stellvertreter, unterstützt von Koll. Eisenmenger-Pelucha und Sassik übernommen hat
Geschäftsführung durch breites Vertrauen in der BSL getragen, auch eingelöst durch "produktive Kooperation"
Attraktivität der Aufgaben hinsichtlich der geringeren budgetären Mittel wesentlich gesunken
gewaltige Veränderung der universitären Situation, die sich immer mehr in Richtung Fachhochschulen zu entwickeln scheint
in der Reform der universitären Bildung wird viel mehr, als man glauben möchten, zugrunde gerichtet: das "Weglegen der Bildung" führt zu einer Transformierung in Richtung reine "Ausbildung"
die Konsumideologie schwappt zunehmend in das universitäre Bildungssystem ein
die Bundesregierung hat die Zielvorstellung "Humanität" zu Gunsten der des "Null-Defizits" verloren
Rückverweis auf die Folienpräsentation des Ministeriums vom 15.12.2000, die lediglich eine "karriere-beendende Perspektive" erkennen lässt
BSL hat sich nach vorhergehenden Versäumnissen durch Anmahnung der Sozialpartnerschaft wieder an den Verhandlungstisch zurückgebracht
erfolgreicher Aufbau eines Schneeballsystems durch e-mail
als Folge davon Einbringen zahlreicher Wortmeldungen der Mitglieder, Setzen von effektiven Aktionen an verschiedenen Universitätsstandorten, verbesserte Pressearbeit
demgegenüber steht freilich das politische Resultat noch aus
nächste Verhandlungsrunde mit dem Dienstgeber (Vizekanzlerein Riess-Passer): Mittwoch, 25. April 2001, 11 Uhr 30
Im Anschluss an den Bericht des Vorsitzenden gibt Koll. Sassik den derzeitigen Mitgliederstand der Bundessektion bekannt, der seit dem letzten Bundessektionstag um ca. 15 % zugenommen hat:
Stand 1996:
Wien: 577; Nieder÷sterreich: 1; Ober÷sterreich: 56; Salzburg: 254; Tirol: 215; Kõrnten: 82; Steiermark: 181; zusammen 1366 (um 13.5% mehr als 1991)
Stand Ende 2000:
Wien:722; Nieder÷sterreich: 0; Ober÷sterreich: 63; Salzburg: 237; Tirol: 267; Kõrnten: 81; Steiermark: 186; zusammen 1556, um 190 mehr, das sind ca. 15%;
alleine im Jahr 2000 sind wir von 1484 auf 1556, also um 72 das sind ca. 5% gestiegen. In der Gesamtzahl 1556 sind allerdings nur 387 Kolleginnen enthalten!
An den Bericht des Vorstands schließt sich eine umfangreiche Debatte an, in der folgende KollegInnen das Wort (auch Mehrfachmeldungen) ergreifen: Ortner, Holuba, Zelewitz, Steiner, Eisenmenger-Pelucha, Öhlschläger, Weinzierl, Schwarcz, Reuther, Neugebauer, Meixner, Petsch, Lettner, Riedmann, Dotter, Sauerzopf, Peil. U.a. werden folgende Punkte und Fragen angesprochen:
Worin besteht die Gegenleistung des Dienstgebers für das Angebot BS, im neuen Dienstrecht Vertragsverhältnisse als einzige Dienstrechtsform zu akzeptieren?
In den bisherigen Verhandlungen ist keine Bewegung hinsichtlich des 4-Säulenmodells feststellbar.
Das neue Dienstrecht bedeutet gerade für die jungen KollegInnen ,no future'.
Die Bundessektion muss eine einheitliche Sprache sprechen.
Verhandlungserfolg bisher nur für den Dienstgeber, seine Verzögerungstaktik zielt auf Maßnahmen in den Sommerferien
Das Angebot der Bundessektion 13 an den Dienstgeber, im neuen Dienstrecht Vertragsverhältnisse als einzige Dienstrechtsform zu akzeptieren, sei für die GÖD insgesamt ,ein Hammer' (Neugebauer).
Wenn Verhandlungen am 25. April zu keinen Ergebnissen führen sollten, muss im Mai bis Ende Juni eine ,Dramaturgie für flächendeckende Kampfmaßnahmen in ganz Österreich' folgen (Neugebauer)
Die GÖD wird, obwohl die Koordination zwischen den einzelnen Sektionen schwieriger und die Situation daher heterogener als im gesamten ÖGB ist, bietet die GÖD der BS Hochschullehrer die Unterstützung bei Kampfmaßnahmen an (Neugebauer).
Der Hinweis auf Möglichkeit der Wiederbewerbung im 4-Säulenmodell ist eine bloße ,Jenseitsvertröstung', da die Stellen allenfalls nicht mehr vorhanden sein werden.
Die Öffentlichkeitsarbeit der BS ist besser geworden, doch reicht Einsatz der e-mail nicht aus; Wunsch nach Wiedereinführung der ,Hochschulpolitischen Informationen', die auch durch eine gut betreute home-page vermittelt werden könnten.
Fehlende Homogenität innerhalb der Hochschullehrer, ein nicht geringer Teil zeigt deutliches Desinteresse an den derzeitigen Entwicklungen.
Forderung der Ausweitung der universitären Ämter auf alle Hochschullehrer
Forderung nach allgemeiner Lehraussetzung bei Misserfolg der Verhandlungen
Die Haltung einzelner Rektoren ist mehr als problematisch.
Auch im Studienrecht ist die Tendenz des ,speed kills' unübersehbar.
Das neue Dienstrecht läuft darauf hinaus, 50% der Stellen einzusparen.
Pause von 13 Uhr 30 bis 14 Uhr 15
Fraktionelle Beratungen von 14 Uhr 15 bis 16 Uhr 05
Fortsetzung der Beratungen des Plenums ab 16 Uhr 10:
Ad 4)
Der Vorsitzende Koll. Zelewitz konkretisiert und ergänzt Punkt 4 der ursprünglich Tagesordnung - einstimmig angenommen:
4a) Genehmigung der Berichte: einstimmig angenommen
4b) Entlastung der Bundesektionsleitung:
Auf Antrag von Koll. Call einstimmig erteilt.
4c) Wahlen
Die Koll. Call, Pfeil und Riedmann werden einstimmig als Wahlkommissäre bestellt.
Wahlberechtigt sind 37 der anwesenden KollegInnen.
aa) Wahl des (der) Vorsitzenden:
Koll. Sassik übernimmt den Vorsitz des Wahlvorganges.
Koll. Zelewitz hat bereits in seinem vormittägigen Bericht seine Kandidatur angemeldet und bekräftigt sie erneut.
Koll. Groebner schlägt Koll. Eisenmenger-Pelucha als neue Vorsitzende vor.
In der anschließenden Debatte stellt sich zunächst Koll. Eisenmenger-Pelucha vor und erläutert kurz ihre Zielsetzungen für den Vorsitz. Koll. Zelewitz verweist auf seinen vormittägigen Bericht und auf seine erfolgreiche Geschäftsführung der letzten Monate.
Auf Anfrage, ob beide Kandidaten auch für den stellvertretenden Vorsitzen bereit stünden, antwortet Eisenmenger-Pelucha mit ,Ja', Zelewitz mit ,Nein'.
Ergebnis der Wahl: Abgegebene Stimmen: 37
Gültige Stimmen: 37
Davon entfallen auf
Eisenmenger-Pelucha: 20
Zelewitz: 17
Koll. Eisenmenger-Pelucha nimmt die Wahl an und bedankt sich für die Zustimmung. Sie übernimmt den Vorsitz und verspricht volle Aktivität im Vorsitz, bittet gleichzeitig aber auch um Unterstützung der Kollegenschaft. Sie bedankt sich bei ihrem Vorgänger Klaus Zelewitz für seine geleistete Arbeit als langjähriges Mitglied der BS, besonders aber für die kollegiale Zusammenarbeit während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Sektion.
bb) Wahl der stellvertretende Vorsitzenden:
Es wird einstimmig beschlossen, im Sinn der Effektivität der letzten Zeit zwei stellvertretende Vorsitzende zu wählen.
Koll. Schwarcz schlägt Koll. Michael Steiner als ersten Stellvertreter vor.
Koll. Reuther schlägt Koll. Herbert Sassik als zweiten Stellvertreter vor.
Ergebnis der Wahl:
Erster Stellvertreter:
Abgegebene Stimmen: 37
Gültige Stimmen: 37
Davon entfallen auf:
Steiner: 26
Sassik: 11
Zweiter Stellvertreter:
Abgegebene Stimmen: 37
Gültige Stimmen: 37
Ungültige Stimmen: 1
Davon entfallen auf:
Sassik: 35
Ortner: 1
Die Koll. Steiner und Sassik nehmen die Wahl an, bedanken sich für die Zustimmung und bieten der neuen Vorsitzenden ihr volle Unterstützung an.
Auf Wunsch der FSG wird die Sitzung des Plenums von 17 Uhr 30 - 17 Uhr 50 unterbrochen.
Die Vorsitzende setzt die Sitzung des Plenums um 17 Uhr 50 fort:
cc) Wahl der Bundesektionsleitung:
Die von der BSL vorgeschlagene Zahl der Mitglieder (12) wird einstimmig bestätigt.
Die Aufteilung auf die Fraktionen beträgt je 4 Mitglieder pro Fraktion:
Unabhängige: Legat, Lexa, Ortner, Sassik
FCG: Eisenmenger-Pelucha, Fussl, Ortner, Gröbner, Kdolsky
FSG: Dotter, Leidenmühler, Ptesch, Steiner
Die BSL wird in der vorgeschlagenen Zusammensetzung in offener Abstimmung bei einer Stimmenthaltung einhellig gewählt.
dd) Wahl der erweiterten Bundesektionsleitung:
Die Zahl der Mitglieder wird einstimmig auf 36 festgelegt.
Der erweiterten Bundessektionsleitung gehören an:
1) Die 12 Mitglieder der Bundessektionsleitung
2) 6 Vertreter aus den Landessektionsleitungen:
Brauneck, Gadler (Steiermark); Hochleitner (Tirol), Pfeil (Salzburg); Pirklbauer (Oberösterreich), Reuther (Kärnten)
3) je 6 Vertreter aus den Fraktionen (18):
Unabhängige: Flatscher, Meixner, Pochmarski, Riedmann, Rubisch, Strasser
FCG: Bresgen, Call, Eckl, Hofstätter, Hölzl, Kleiner
FSG: Lettner, Mehlmann, A. Schwarcz; B. Schwarz, Weinzierl, Widmer
Die erweiterte BSL wird in der vorgeschlagenen Zusammensetzung in offener Abstimmung einstimmig gewählt.
Nach Abschluss des Wahlvorganges bedankt sich die Vorsitzende noch einmal bei ihrem Vorgänger Klaus Zelewitz. Dieser wiederum wünscht der neugewählten BSL viel Erfolg für die Zukunft.
Ende der Sitzung vom Freitag, 20. April 2001: 18 Uhr 05
Fortsetzung der Plenarsitzung am Samstag, 21. April 2001
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 9 Uhr 15 und begrüßt vor Eintritt in den TO-Punkt 5 den Rektor der Universität für Angewandte Kunst, Dr. Bast, als Gastgeber und Hausherren des BST. In seinen Grußworten führt Rektor Bast u.a. aus:
Grundsätzlich ist abzuwägen zwischen der Solidarität zu den Kollegen und den Zukunftsperspektiven der Universität.
Universitäten dürfen kein dauerndes Exerzierfeld für Reformversuche sein.
Die Struktur der bisherigen Kunstuniversitäten soll beibehalten bleiben, da sie eben erst in dieser Form installiert worden sind.
Gleichzeitig muss aber auch an den Universitäten mehr Flexibilität Platz greifen.
Die Teilrechtsfähigkeit an der Kunstuniversität besteht seit 1987, sie funktioniert bestens, und es ist daher nicht einzusehen, warum sie durch eine ungesicherte Vollrechtsfähigkeit ersetzt werden sollte.
Um 10 Uhr kann die Vorsitzende nach einer kurzen Diskussion zu den Grußworten zum TO-Punkt 5 übergehen:
Ad 5)
An der eingehenden Diskussion (auch Mehrfachmeldungen) beteiligen sich die Koll. Holuba, Lexa, Steiner, Dotter, Meixner, Riedmann, Schwarcz, Eisenmenger-Pelucha, Sauerzopf, Pfeil, Weinzierl, Kofler, Ortner.
Als Ergebnis der Diskussion fasst die Vorsitzende zusammen:
Die Vollrechtsfähigkeit der Universitäten ist zum gegebenen Zeitpunkt abzulehnen.
Hinsichtlich des Dienstrechts soll gelten:
Erneuerung der Forderungen vom 19.12.2002: Vorgabe einer Mängelliste und klare Zielerklärung seitens des Dienstgebers
Beibehaltung der bisherigen Dienstrechtsstruktur
Auf dieser Basis sollen die Verhandlungen weitergeführt werden.
Nur wenn alle Forderungen erfüllt werden, kann es von seiten der Gewerkschaft Zustimmung zu neuen Dienstrechtsvorschlägen des Ministeriums geben.
Da die Vorsitzende für 11 Uh 30 eine Pressekonferenz angekündigt hat, werden über Vorschlag von Koll. Ortner aus TO-Punkt 6, der die Behandlung der von der LS Tirol eingebrachten Anträge (siehe Anhang 1) vorsieht, die Anträge 2.1; 2.3; 3.1; 3.2 zur Beratung vorgezogen - einstimmig angenommen:
Koll. Pfeil schlägt vor, diese Anträge mit einer Präambel zu versehen - siehe Anhang 2, Antrag 3.0
2.1: »Der Bundessektionstag der Hochschullehrer (GÖD) fordert die sofortige Aufgabe der vorliegenden Pläne zur Ausgliederung der Universitäten (euphemistisch Überführung in die ,Vollrechtsfähigkeit' genannt).«
(In der Begründung ist in der 4.letzten Zeile von unter zu schreiben: Art. 17 und 17 a STGG)
einstimmig angenommen, Kalkül 3
2.2: (Textfassung lt. Antrag)
Die drei Teilpunkte werden getrennt abgestimmt, der Antrag erhält insgesamt das Kalkül 1
Passives Wahlrecht: angenommen - 17 JA, 6 Enthaltungen
Studiendekane: angenommen - 19 Ja, 4 Enthaltungen
Bevollmächtigte Kommissionen: abgelehnt, 11 Ja, 8 Nein, 4 Enthaltungen
3.1 + 3.2: gemeinsame Abstimmung: einstimmig angenommen, Kalkül 3
(In endgültigen Text ist LST durch BST zu ersetzen; in 3.1 sind bei »Leistungsfeststellung« die Anführungszeichen zu streichen)
Die Sitzung wird von 11 Uhr 45 bis 12 Uhr 50 zur Mittagspause unterbrochen.
Ad 6)
Die Vorsitzende bringt die verbliebenen Anträge der LS Tirol zur Abstimmung:
1.2: einstimmig, Kalkül 3
(statt ,Studiengebühren' ist der im Gesetz gültige Terminus einzusetzen)
1.3: »Der Bundessektionstag fordert eine verstärkte GÖD-interne Medienarbeit.«
Einstimmig, Kalkül 2
1.4: bei einer Enthaltung einhellig angenommen
2.3: einstimmig, Kalkül 3
(in der Begründung ist nach UOG 93 »KUOG 98« einzufügen, der Klammerausdruck entfällt)
3.3: »Der Bundessektionstag fordert eine Forschungsprämie für besondere Forschungsleistungen von Universitätslehrern.«
abgelehnt (10 Ja, 2 Nein, 10 Enthaltungen), Kalkül 1
3.4: einstimmig, Kalkül 3
3.5: angenommen (19 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung), Kalkül 1:
Der BST fordert angesichts dieses Antrags die BSL auf, entsprechende Modelle zu entwickeln - einstimmig angenommen.
3.6: einstimmig angenommen, Kalkül 3
4.1: »Der Bundessektionstag fordert eine zumindest der Inflationsabgeltung entsprechende Gehaltserhöhung in Prozenten des Bruttogehalts.«
einstimmig angenommen, Kalkül 3
4.2: einstimmig angenommen, Kalkül 1
4.3: angenommen (20 Ja, 2 Enthaltungen), Kalkül 3
(letzte Zeile der Begründung muss heißen: »Studierenden der Studienrichtung)
Grundsätzlich wird zu dieser Frage der Vollzug des geltenden Gesetzes gefordert.
5.1: »Der Bundessektionstag fordert die Herausnahme der Institutsvorstände, Vizerektoren, Dekane und Leiter klinischer Abteilungen aus dem Bundespersonalvertretungsrecht während ihrer Funktionsausübung.«
Angenommen (19 Ja, 2 Enthaltungen) Kalkül 3
Die Vorsitzende kündigt im Anschluss an die Behandlung der Anträge an, das Arbeitsprogramm des neuen Vorstands der BSL schriftlich zuzusenden. Sie bedankt sich bei den Teilnehmern des BST für die aktive Teilnahme an den Diskussionen und schließt die Plenarsitzung des BST 2001 um 14 Uhr 30.
Maximilian Fussl e.h.
(Protokollführer)
am 20. und 21. April 2001 in Wien
Annahme
empfohlen, Weiterleitung an die BSL zur Bearbeitung
für
eine Weiterleitung an die GÖD bzw. ÖGB
Annahme
zur Bearbeitung durch die BSL und gegebenenfalls Weiterleitung an
die GÖD bzw. ÖGB
Annahme
und Weiterleitung an die GÖD
Abgelehnt
überholt
1. Allgemeine Anträge
1.1. Wissenschaftsministerium
Der VS erläutert, dass der Antrag - der auf eine Änderung des BMG zielt - erforderlich sei, da trotz eingehender Stellungnahmen der BSL, zuletzt im Mai 1999, das BMWF als nur für Universitäten und Forschung zuständiges Ministerium nicht erhalten werden konnte. Nach Diskussion, in der insbesondere einerseits von den Vertretern der Pädagogik hervorgehoben wird, dass die Koordinierung der Lehrerausbildung durch die jetzige Struktur eines einheitlichen »Bildungsministeriums« deutlich einfacher sei, aber andererseits Zersplitterung bzw Verlust der einheitlichen Forschungskompetenz moniert wird, nimmt der LST den Antrag 1.1 mit einer Stimmenthaltung einhellig in der vorgeschlagenen Fassung mit folgendem Wortlaut an:
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Wiedereinrichtung eines eigenen Wissenschaftsministeriums.
(Änderung des Bundesministeriengesetzes)
Begründung:
Derzeit sind Forschungsförderungskompetenzen auf
mindestens 3 Ministerien, insbesondere neuerdings auch auf das
Finanzministerium aufgeteilt. Dieser Zustand wird der Bedeutung
wissenschaftlicher Forschung nicht gerecht und soll durch
Zusammenfassung dieser Kompetenzen in einem Ministerium geändert
werden. Wie in einer OECD-Studie schon 1969 der Regierung empfohlen,
entspricht ein eigenes Wissenschaftsministerium der Bedeutung
von Wissenschaft und Forschung für eine moderne
Gesellschaft.
Kalkül 3, einstimmig
1.2. Studiengebühren
In der Diskussion werden Bedenken gegen eine kategorische Ablehnung von Studienbeiträge eingebracht. Der LST nimmt den Antrag 1.2 mit einer Stimmenthaltung einhellig in der wie folgt geänderten Fassung an:
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Abschaffung der durch das Budgetbegleitgesetz 2000 eingeführten Studienbeiträge.
(Änderung der Budgetbegleitgesetze)
Begründung:
Der
Zentralvorstand der GÖD hat am 17. 9. 2000 einstimmig die
Einführung von Studiengebühren abgelehnt. Folgerichtig wird
daher deren Abschaffung gefordert.
Kalkül 3, einstimmig
1.3. Pressearbeit
Die Erklärung des VS, seiner Meinung nach müsse das Auftreten der GÖD nach innen und außen professionalisiert und die politischen Inhalte besser transportiert werden, wird vom LST ohne Diskussion geteilt. Antrag 1.3 wird einstimmig in der vorgeschlagenen Fassung angenommen:
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert eine verstärkte GÖD-interne Medienarbeit.
(GÖD: Organisationsänderung)
Begründung:
Die
Situation der Pressearbeit der letzten 4 Jahre wird als ungenügend
empfunden.
Kalkül 2, einstimmig
1.4.
Berufszugang für Juristen
(Antrag Koll. B. Rudisch)
In Absprache mit dem VS bringt Koll. B. Rudisch noch einen weiteren, (noch) nicht auf dem versandten Vorschlag enthaltenen »Allgemeinen Antrag« ein, der sich mit der spezifischen Situation von Hochschullehrern an den Juristischen Fakultäten befasst: Wie auch in der Begründung ausgeführt, ist für Juristen der Wechsel von einer Universitätsplanstelle in die Praxis besonders schwierig; um diesem Zustand (und seiner möglichen Verschärfung im Zusammenhang mit dem geplanten neuen 4-Säulen-Dienstrecht) zu begegnen, soll eine Änderung der Berufsausbildungs- bzw -zugangsvorschriften erreicht werden. Nach zustimmender Diskussion wird der Antrag mit folgendem Wortlaut bei einer Enthaltung einhellig angenommen:
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Förderung der Flexibilisierung des Zuganges zu den klassischen juristischen Berufen insbesondere durch Einführung einer einheitlichen Berufszugangsprüfung für Absolventen des Rechtswissenschaftlichen Studiums bzw großzügigerer Anrechnung von Zeiten der Beschäftigung als Hochschullehrer.
(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Änderung des RWStG und der entsprechenden Studienpläne; Bundesminister für Justiz: Änderung des Rechtspraktikantengesetzes, der Rechtsanwaltsordnung, der Notariatsordnung und des Richterdienstgesetzes; Vizekanzler: BDG)
Begründung:
Derzeit sind in den klassischen juristischen Berufen nach
Abschluss des Diplomstudiums als wissenschaftliche Berufsvorbildung
an der Universität weitere praktische Ausbildungszeiten von bis
zu drei Jahren vorgesehen. Dadurch wird der Wechsel zwischen diesen
Berufen massiv erschwert. Dies verringert die Berufschancen
derjenigen, die sich nach dem Studium zunächst für eine
Karriere als Hochschullehrer entscheiden, diese jedoch nach vier,
sechs, acht oder gar zehn Jahren nicht fortsetzen können. Es ist
daher zu befürchten, dass es zu einer Negativ-Selektion beim
jungen wissenschaftlichen Nachwuchs kommt.
Kalkül 3, mehrheitlich
2.Organisationsrecht
2.1. Ausgliederung - Vollrechtsfähigkeit
Der VS führt aus, dass nach derzeitigem Wissensstand die aktuellen Pläne für eine Organisationsrechtsreform im Sinne der »Vollrechtsfähigkeit« die denkbar schlechteste Variante im Hinblick auf den Fortbestand der Universitäten sei, da sie teuer, leistungsfeindlich und demokratiefeindlich sei. In der sehr einläßlichen Diskussion wird weiters betont, dass die Freiheit von Wissenschaft und Forschung durch das derzeitige »Vollrechtsfähigkeitsmodell« massiv gefährdet seien; dass vor allem wahrscheinlich in vielen Bereichen die Grundlagenforschung beschnitten würde; dass man aber Organisationsrechtsänderungen nicht apodiktisch ablehnen und die Diskussion über die Zukunft der Universitäten durchaus engagiert führen wolle, sofern sie auch von den Partnern sinnvoll eingegangen werde. Der LST nimmt Antrag 2.1 mit einer Stimmenthaltung einhellig in folgender leicht geänderten Fassung an:
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die sofortige Aufgabe der vorliegenden Pläne zur Ausgliederung der Universitäten (euphemistisch Überführung in die »Vollrechtsfähigkeit« genannt).
(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
Begründung:
Die
Gutachten von G. Kucsko-Stadlmayer und W. Mazal (in »Universitäten
im Wettbewerb«, Bericht der AG »Erweiterte Autonomie«
vom Mai 2000) belegen überzeugend, daß die Ausgliederung
bei gleichbleibendem Budget für den Universitätssektor zu
Personalreduktionen im Ausmaß von 30 - 50 % führen wird.
Diese Reduktion hat verheerende Auswirkungen auf Forschung und Lehre
an den Universitäten - ihre Durchführung ist
verantwortungslos. Des weiteren führen die dadurch geförderten
monokratischen Strukturen zu einer weitgehenden Entrechtung der
Universitätslehrer. Dies gefährdet nicht nur prinzipiell
die in Art 17 und 17a StGG gewährleistete Freiheit von
Wissenschaft und Lehre; insbesondere ist die - nicht unmittelbar
verwertbare - Grundlagenforschung gefährdet. Daher ist die
Ausgliederung in der geplanten Form bedingungslos abzulehnen.
Kalkül 3, einstimmig
2.2. Änderung UOG93
Nach Diskussion wird der Antrag 2.2 in folgender geänderter Fassung mit den jeweils angegebenen Mehrheiten mehrstimmig angenommen:
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert, gegebenenfalls notwendige Änderungen der Universitätsorganisation durch Novellierung des UOG 93 zu bewerkstelligen. Gegenstände solcher Änderungen sollten unter anderem sein:
a) Passives Wahlrecht für alle Universitätslehrer [mit 10 Ja-Stimmen angenommen]
b) Bessere Organisation der Tätigkeit der Studiendekane (Entlastung der Studiendekane an Fakultäten mit vielen Studienrichtungen) [mit 15 Ja-Stimmen angenommen]
c) Wiedereinführung von bevollmächtigten Kommissionen [mit 15 Ja-Stimmen angenommen]
(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
6 Enthaltungen/17 ja Kalkül 1
4 Enthaltungen/19 ja Kalkül 1
11 Enthaltungen/8 nein/4 ja Kalkül 4
2.3. Mitbestimmung
Nach Diskussion wird der vorgeschlagene Antrag 2.3 in der vorliegenden Fassung einstimmig angenommen:
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Beibehaltung der Mitbestimmung der Universitätsangehörigen und Studierenden mindestens im bisherigen Ausmaß.
(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
Begründung:
Da
die Mitbestimmung durch das UOG 93, KUOG 98 bereits drastisch
reduziert wurde, bedeutet die Abschaffung der Mitbestimmung einen
Systembruch im österreichischen Universitätssystem, der der
Entwicklung der Universitäten zu mehr Transparenz und Demokratie
zuwiderläuft.
Kalkül 3, einstimmig
3. Dienstrecht
3.0.:
Der Bundessektionstag beschliesst einstimmig die Anträge 3.1 und 3.2 zur Weiterleitung an die GÖD zusammenzufassen und mit einer geeigneten Präambel zu versehen und als sofortige Aussendung bzw. Punktation für die weiteren Verhandlungen zu verwenden:
Die Bundessektionsleitung (BSL) der HochschullehrerInnen in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) hat die Einladung der Bundesregierung zu Verhandlungen über ein neues Dienstrecht für UniversitätslehrerInnen im Dezember 2000 angenommen und dort eine Vielzahl von konstruktiven Vorschlägen vorgelegt. All diese Angebote standen unter der Prämisse, dass auch von Dienstgeberseite einerseits entsprechende konstruktive Vorschläge eingehen sollten, andererseits vor allem der Gesamtzusammenhang mit den Plänen für eine "Ausgliederung" der Universitäten hergestellt und die diesbezüglichen Vorstellungen endlich konkretisiert werden sollten. Das ist bis heute nicht geschehen.
Die BSL hat stets betont, dass eine saubere Neuregelung dienstrechtlicher Fragen eine vorherige Abklärung der weiteren organisationsrechtlichen Maßnahmen und deren Auswirkungen erfordern würde. Auch diese Abklärung steht noch weitestgehend aus. Des weiteren entspricht die derzeit von seiten des Dienstgebers vorgelegte Punktuation nach unserem Verständnis nicht der von der österreichischen Regierung unterzeichneten Charta über die Gleichbehandlung von Frauen im Rahmen des Gender Main Streaming.
Der Bundessektionstag (BST) hat diesen Ist-Stand in ihrer Sitzung am 21.4.2001 eingehend erörtert. Die BSL sieht sich außer Stande, die unter den genannten Bedingungen unterbreiteten Angebote weiter aufrecht zu halten, sollte die Dienstgeberseite nicht bis zum 26.4.2001 entsprechende Vorschläge auf den Tisch legen. Andernfalls sieht sich die BSL gezwungen sich auf folgende am Bundessektionstag einstimmig gefassten Beschlüsse zurückzuziehen:
a) Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die grundsätzliche Beibehaltung des im BDG verankerten Dienstrechts der Universitätslehrer.
Begründung:
Das Dienstrecht gilt seit 1.10.1988 und trat in Kraft nach einer 16-jährigen Diskussions- und Entwurfsperiode. Es ist gekennzeichnet durch 4 formalisierte Leistungsfeststellungsstufen:
Übergang vom zeitlich befristeten in ein provisorisch definitives Dienstverhältnis
Übergang in ein definitives Dienstverhältnis
Habilitation (abgekoppelt von der Definitivstellung)
Berufung
Hauptanliegen war eine frühe Entscheidung über den Verbleib an den Universitäten (Vermeidung der »Sozialhabilitation«).
b) Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Aufgabe des am 15.12.2000 präsentierten und als neues Dienstrechtsmodell bezeichneten »Viersäulenmodells« und des 5 stufigen Modells für Ärzte im Bundesdienst als Grundlage eines Dienstrechts.
Begründung:
Das »Viersäulenmodell« übernimmt weitgehend das in Deutschland gescheiterte HochschulassisentInenlaufbahnschema (siehe: »Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert« - Das Konzept des BMBF vom 21.9.2001);
die von den Verfassern des »Viersäulenmodells« behauptete Wirksamkeit in privatrechtliche Arbeitsverträge hinein (in ausgegliederten Universitäten) besteht nicht. Daher ist das »Viersäulenmodell« ein sinnloses Modell und dazu geeignet einen Großteil der Universitätslehrer zu verunsichern;
die von den Verfassern des »Viersäulenmodells« behauptete »Versteinerung des Dienstrechts durch Zupragmatisierung« widerspricht den Fakten: nur 15% des nichthabilitierten Mittelbaus sind definitiv gestellt (d.h. von ca. 7000 AssistentInnen etwa 1050);
das »Viersäulenmodell« löst nicht die Personalprobleme an den Universitäten, vielmehr sollten verstärkt Mittel aus den bis 2003 zugesagten 7 Mrd. Schilling des Rates für Forschung und Technologie zur Einrichtung von Forschungsstellen für den akademischen Nachwuchs herangezogen werden.
3.1. Beibehaltung des geltenden Dienstrechts für Universitätslehrer
Nach eingehender Diskussion wird der vorgeschlagene Antrag 3.1 mit der Beifügung »grundsätzliche« bei einer Enthaltung angenommen.
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die grundsätzliche Beibehaltung des im BDG verankerten Dienstrechts der Universitätslehrer.
(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Vizekanzler)
Begründung:
Das Dienstrecht gilt seit 1.10.1988 und trat in Kraft nach einer
16-jährigen Diskussions- und Entwurfsperiode. Es ist
gekennzeichnet durch 4 formalisierte Leistungsfeststellungsstufen:
- Übergang
vom zeitlich befristeten in ein provisorisch definitives
Dienstverhältnis
- Übergang ins definitive
Dienstverhältnis
- Habilitation (abgekoppelt von der
Definitivstellung)
- Berufung
Hauptanliegen war eine frühe Entscheidung über den Verbleib an den Universitäten (Vermeidung der »Sozialhabilitation«).
Kalkül 3, einstimmig
Siehe Antrag 3.0
3.2. Ablehnung des »Viersäulenmodells«
Nach eingehender Diskussion und Modifikationen des Antrages 3.2, seines Titels sowie der Begründung wird der Antrag wie folgt bei einer Enthaltung angenommen:
Der
Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Aufgabe
des am
15. 12. 2000 präsentierten und als neues
Dienstrechtsmodell bezeichneten »Viersäulenmodells«
und des 5stufigen Modells für Ärzte im Bundesdienst als
Grundlage eines Übergangsdienstrechts.
(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
Begründung:
Das
Viersäulenmodell übernimmt weitgehend das in Deutschland
gescheiterte Hochschulassistentenlaufbahnschema (siehe:
»Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert« - Das
Konzept des BMBF vom 21. 9. 2000);
die von den Verfassern des Viersäulenmodells behauptete Wirksamkeit in privatrechtliche Arbeitsverträge hinein (in ausgegliederten Universitäten) besteht nicht. Daher ist das »Viersäulenmodell« ein sinnloses Modell und dazu geeignet einem Großteil der Universitätslehrer zu verunsichern;
die von den Verfassern des »Viersäulenmodells« behauptete »Versteinerung des Dienstrechts durch Zupragmatisierung« widerspricht den Fakten: Nur 15 % des nichthabilitierten Mittelbaus sind definitiv gestellt (d.h. von ca 7000 Assistenten etwa 1050);
das »Viersäulenmodell« löst nicht die Personalprobleme an den Universitäten; vielmehr sollten verstärkt Mittel aus den bis 2003 zugesagten 7 Mrd. Schilling des Rates für Forschung und Technologie zur Einrichtung von Forschungsstellen für den akademischen Nachwuchs herangezogen werden.
Kalkül 3, einstimmig
Siehe Antrag 3.0
3.3. Individuell zu begründende Forschungszulage
Nach Diskussion wird der modifizierte Antrag mit geändertem Titel und Begründung mit 15 Jastimmen bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen:
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert eine Forschungsprämie für besondere Forschungsleistungen von Universitätslehrern.
(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Bundesminister für Finanzen)
Begründung:
Besondere
Verwaltungsleistungen (Rektor, Dekan, Studiendekan,
Vizerektor, Senatsvorsitzender) werden entweder durch Sonderverträge
oder durch Aufwandsentschädigungen abgegolten.
Durch die
BDG-Novelle vom 1.10.1997 wird auch die universitäre Lehre
entsprechend und individuell abgegolten.
Für Kliniker
gibt es seit 1.1.1999 die sogenannte Klinikerzulage.
Dem
gegenüber gibt es für besondere Forschungsleistungen
keine Anerkennung durch den Dienstgeber (mit Ausnahme des Bienniums
für das Doktorat und das eineinhalbfache Biennium für die
Habilitation). Es ist daher zwingend notwendig, evaluierte
Forschungsleistung durch Anerkennungsbeiträge individuell
abzugelten - auch um die finanzielle Attraktivität der Lehre
zuungunsten der Forschung zu vermeiden.
Kalkül 4, 10 ja/2 nein/10 Enthaltungen
3.4. Projekt- und Drittmittelassistenten
Der Antrag 3.4 wird nach grundsätzlicher Diskussion über alternative Finanzierungsmodelle einstimmig angenommen und beschlossen, den Antrag auch dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung zur Kenntnis zu bringen.
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Überführung der »Projekt«- und »Drittmittelassistentendienstverhältnisse« in geregelte, vertragliche Dienstverhältnisse mit Möglichkeiten der Mitbestimmung.
(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Vizekanzler; FWF)
Begründung:
Der
»Markt« der Drittmittel- und Projektassistenten hat sich
in den letzten 10 Jahren von ca. 1000 auf ca. 3500 Personen
vergrößert. Dieser Personenkreis, der für die
universitäre Forschung von eminenter Bedeutung ist, forscht in
völliger sozialer Unsicherheit und ausgeschlossen von jeglicher
universitären Willlensbildung. Dies ist ein untragbarer Zustand.
Durch eine dienstrechtliche Besserstellung dieser Gruppe wird auch
dem verstärktem Wunsch nach »Chancen auf eine
Universitätslaufbahn« für junge
Universitätsabsolventen Rechnung getragen.
Kalkül 3, einstimmig
3.5. Frühpensionierung
Der Antrag 3.5 wird wie vorgeschlagen bei einer Stimmenthaltung einhellig angenommen:
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die BSL auf Grundlagen für ein Modell des Vorruhestandes für Universitätslehrer zu entwickeln.
(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Vizekanzler)
Begründung:
Auch
dadurch wird dem Wunsch nach Chancen für junge
Universitätsabsolventen an der Universität Rechnung
getragen.
Kalkül 1,mehrheitlich
3.6.
Novellierung des VBG § 55
(Antrag Koll. W. Meixner)
Der - nicht auf dem versandten Vorschlag enthalten - Antrag wird von Koll. L. Call nochmals erläutert und sodann bei einer Stimmenthaltung einhellig wie folgt angenommen.
Der
Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert, den §
55 Abs. 2 VBG dahingehend zu novellieren, dass durch Einfügung
des Passus »gem. §§ 52 oder 52a« eine
Überleitung in die Entlohungsgruppe Vertragsdozenten auch für
Zeiten nach § 52 möglich ist.
(Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Vizekanzler)
Begründung:
Universitätsdozenten
im Vertragsverhältnis sind gegenüber Kolleginnen und
Kollegen auf Universitätsassistentenstellen insofern
benachteiligt, dass sie nach Erlangung der Venia docendi nur im
Stadium des § 52a (6jährige Verwendung) in das
Vertragsdozentenschema übergeleitet werden und damit ein
Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit erlangen können. Dies
sollte auch für Kolleginnen und Kollegen möglich sein, die
sich in der ersten, 4jährigen, Verwendung (§ 52) befinden.
Kalkül 3, einstimmig
4. Gehaltsrecht
4.1. Gehaltserhöhung für alle Universitätslehrer
Folgender Antrag wird ohne Diskussion vorschlagsgemäß einstimmig angenommen:
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert zumindest eine der Inflationsabgeltung entsprechende Gehaltserhöhung in Prozenten des Bruttogehalts.
(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Bundesminister für Finanzen; Vizekanzler)
Begründung:
Die
Inflationsrate für 2000 beträgt 2,8 %. Mit öS 500,-
monatlich Mehrverdienst (Gehaltsabschluss) ist die Inflation daher
für keinen Universitätslehrer ohne Realverlust aufzufangen.
Kalkül 3, einstimmig
4.2. Gesetzliche Regelung der Prüfungsabgeltung
Der Antrag 4.2 wird nach kurzer Diskussion mit dem vorgeschlagenen Wortlaut bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen.
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert eine gesetzliche Regelung der Prüfungsabgeltung.
(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Bundesminister für Finanzen; Vizekanzler)
Kalkül 1, einstimmig
4.3. Aufwandsentschädigungen für Vorsitzende von Studienkommissionen
Nach Hinweis von Koll. L. Call, dass eine Aufwandsentschädigung gesetzlich für Studienkommissionsvorsitzende nach Inkrafttreten der neuen Studienpläne vorgesehen sei, wird der Antrag insofern modifiziert, dass in ihm zum Ausdruck gebracht wird, dass auf die Durchführung der Regelung gedrängt wird. Insbesondere wäre vom Bundesministerium ein Erlass mit der Regelung der Höhe der finanziellen Abgeltung zu erbitten. Dieser modifizierte Antrag wird einstimmig angenommen:
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Durchführung der gesetzlichen Regelung oder eine Regelung durch Verordnung der Aufwandsentschädigung für Studienkommissionsvorsitzende.
(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
Begründung:
Da
die Arbeit des Studienkommissionsvorsitzenden in manchen Fällen
eine extrem hohe zusätzliche Arbeitsleistung erfordert, scheint
eine - zum Gehalt zusätzliche - Aufwandsentschädigung
gerechtfertigt. Sie sollte leistungsabhängig gestaltet werden,
d.h. in Abhängigkeit von der Zahl der Studierenden der
Studienrichtung.
Kalkül 3, mehrheitlich
5. Personalvertretungsrecht
5.1. Herausnahme der Institutsvorstände, Dekane, Vizerektoren und Leiter klinischer Abteilungen aus dem PVG
Nach Erläuterung der Problematik (§ 9 des PVG müsste abgeändert werden) durch den Vorsitzenden und Koll. Call wird der Titel und Antrag insofern modifiziert, dass explizit auch die Leiter klinischer Abteilungen in die Herausnahme aufgenommen werden. Der Antrag wird bei zwei Stimmenthaltungen einhellig angenommen.
Der Bundessektionstag (Hochschullehrer/GÖD) fordert die Herausnahme der Institutsvorstände, Vizerektoren, Dekane und Leiter klinischer Abteilungen aus dem Bundespersonalvertretungsrecht, wenn sie ihre Funktionen ausüben.
(Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Vizekanzler)
Begründung:
Sie
üben Dienstgeberfunktionen im übertragenen Wirkungsbereich
aus. Ihre Interessen können nicht von denselben Organen
(Dienststellenausschüsse, Zentralausschuss) wahrgenommen werden
wie jene der weisungsgebundenen Universitätsangehörigen.
Kalkül 3, mehrheitlich